Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.  611
Dauer  verürsachen  eine  große  Verschiedenheit  der  Staatsschulden.
Insbesondere  kommen  folgende  Arten  der  Staatsschulden  in  Betracht.
Was  vorerst  die  Verwendung  betrifft,  so  unterscheidet  mn^
produktive  und  unproduktive  Staatsaniehen  (die  letztere  oft
„tote  Schuld“  genannt).  Im  allgemeinen  kann  festgesetzt  werden,
daß  in  der  Vergangenheit  die  Staatsschulden  namentlich  zur
Deckung  der  durch  Kriege  verursachten  Kosten  verwendet  wurden,
überdies  zur  Deckung  des  im  Staatshaushalte  sich  zeigenden  Defizits; ­
  in  neuerer  Zeit  und  in  den  jüngeren  Staatswesen  wird  der
Staatskredit  häufig  zu  wichtigen  volkswirtschaftlichen  und  kulturellen ­
  Zwecken  in  Anspruch  genommen.  Diese  Metamorphose
hängt  wieder  mit  der  Änderung  der  Meinungen  über  die  Aufgaben
des  Staates  zusammen,  da  die  ältere  Nationalökonomie  gegen  jede
staatliche  Tätigkeit  außerhalb  des  Rechtsgebietes  sich  aussprach,
heute  dagegen  wird  die  Staatstätigkeit  auf  allen  Gebieten  ebenso
leidenschaftlich  gewünscht.  Der  Unterschied  von  produktiven  und
unproduktiven  Ausgaben  hat  in  mancher  Richtung  Bedeutung,  so
auch  deshalb,  weil  die  Tilgung  der  produktiven  Schulden  nicht  so
dringend  ist,  als  die  der  unproduktiven  Schulden,  da  bei  jenen  die
Last  durch  den  Nutzen  der  geschaffenen  produktiven  Investitionen
ausgeglichen  wird.  Die  Unterscheidung  von  produktiv  und  unproduktiv ­
  stößt  auch  hier  auf  große  Schwierigkeiten.  Besser  wäre  die
folgende  Unterscheidung:  1.  produktiv,  2.  nützlich,  aber  nicht  produktiv, ­
  3.  unproduktiv.  Aufmerksamkeit  verdient  die  Bemerkung
Andlers  (Die  Städteschulden  in  Frankreich  und  Preußen,  Stuttgart
1911,  8.  111),  der  direkt  und  indirekt  produktive  Ausgaben  unterscheidend, ­
  sich  selbst  verzinsende  und  sich  nicht  selbst  verzinsende
Ausgaben  zu  unterscheiden  empfiehlt.  Natürlich  kann  dies  nur
auf  Kapitalsanlagen  resp.  Investitionsausgaben  angewendet  werden.
2.  Die  Staatsaniehen  sind  freiwillige,  vertragsmäßige
oder  Zwangsaniehen.  Das  Zwangsaniehen  ist  die  ältere  Form
der  Anlehen,  die  namentlich  in  früheren  Zeiten  häufig  vorkam.
Der  Zwang  wurde  in  verschiedener  Weise  ausgeübt;  in  der  Regel
war  derselbe  nur  ein  moralischer,  doch  kam  auch  solcher  mit
Brachialgewalt  vor. 1 )  Die  Art  der  Zwangslehen  ist  eine  verschiedene:
1.  Nichterfüllung  von  Zahlungsverbindlichkeiten,  insbesondere  Aufschub ­
  von  Zahlungsterminen;  2.  vorzeitige  Eintreibung  von  Steuern  ;
3.  Verwendung  der  dem  Staate  anvertrauten  Gelder,  Kautionen,
Fonds;  4.  Ausgabe  von  mit  Zwangskurs  ausgestattetem  Papiergeld;
5.  eigentliche  Zwangsaniehen.  Diese  werden  entweder  im  allge-*)

  Siehe  Thirsch,  Materialien  8.  113.

39*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.