Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.  615

der  ganzen  Operation  nichts  anderes  bleibt,  um  die  Worte  Leroy-Beaulieu’s
  zu  gebrauchen,  als  „ungigantesque  humbug“.  Bei  den
öffentlichen  Subskriptionen  befördert  der  Staat  selbst  zuweilen  die
Konkurrenz  der  größeren  Institute,  indem  er  den  Zeichnern  größerer
Summen  eine  Prämie  bietet  (in  Nordamerika  x / 8  Prozent),  welche
manchmal  im  Verhältnis  der  gezeichneten  Summe  wächst.  Bei  den
großen  Kriegsaniehen  der  jüngsten  Zeit  hat  in  den  Staaten  der
Zentralmächte  das  Subskriptionsaniehen  gesiegt  und  den  glänzendsten ­
  Erfolg  erreicht.  In  Deutschland,  Österreich  und  Ungarn
wurden  Summen  aufgebracht,  von  denen  sich  die  kühnste  Phantasie
nicht  träumen  ließ.  In  Österreich  fand  in  den  Friedenszeiten  eine
Beratung  von  höheren  Staatsbeamten  über  die  Frage  statt,  wieviel ­
  wohl  durch  innere  Anlehen  herbeigeschafft  werden  könnte  ?
Die  Summe  wurde  auf  200—300  Milhonen  Gulden  geschätzt.
Bei  den  Kriegsaniehen  wurden  den  Unterzeichnern  große  Vorteile ­
  geboten,  namentlich  wurde  die  Lombardierung  der  gezeichneten
Effekten  bei  der  Notenbank  zu  einem  mäßigen  Zinsfuß  gesichert.
Bei  voller  Ausnutzung  aller  Begünstigungen  konnte  in  Ungarn  eine
Verzinsung  von  8—10  Prozent  erreicht  werden.
4.  Bei  der  Emission  ist  die  Modalität  von  Wichtigkeit,  ob  die
Titres  zum  Nominale  emittiert  werden,  oder  unter  dem  Nominale.
Im  ersten  Falle  muß  natürlich  der  Zinsfuß  je"  nach  der  Lage  des
Geldmarktes  wechseln,  während  die  Papiere  immer  zum  Parikurs
emittiert  werden,  im  zweiten  Falle  dagegen  kann  der  Zinsfuß  unveränderlich ­
  bleiben  und  der  Kapitalwert  der  Titres  drückt  die
verschiedene  Lage  des  Geldmarktes  usw.  aus.  In  dem  einen  Falle
ist  also  die  Darlehnssumme,  in  dem  andern  der  Zinsfuß  fixiert.  Bei  der
Emission  al  pari  entsteht  den  Gläubigern  der  wahrscheinliche  Gewinn, ­
  der  im  Steigen  des  Kurses  liegt  und  welcher  es  möglich
macht,  daß  der  Staat  zu  geringerem  Zinsfuß  kontrahiert,  im  zweiten
Falle  ist  der  Staat  in  der  Lage,  zu  einem  geringeren  Zinsfuß  zu
borgen,  doch  hat  er  andererseits  eine  höhere  Summe  zurückzuzahlen,
als  er  erhalten  hat.  Die  Emission  unter  pari  bietet  den  Gläubigern
dagegen  den  Vorteil,  daß  sie  am  Kapital  gewinnen,  ferner,  daß
solche  Papiere,  eben  weil  sie  al  pari  eingelöst  werden  müssen,  nicht
sobald  zur  Einlösung  gelangen,  der  Gläubiger  kann  also  darauf
rechnen,  daß  er  jähre-,  jahrzehntelang,  die  Zinsen  geniesen  werde
und  für  neue  Verwendung  des  Kapitals  nicht  zu  sorgen  hat.
Koscher  führt  noch  als  Vorteile  der  Emission  unter  Pari  an,  daß
die  größeren  Kapitalbeträge  leichter  geteilt  werden  können,  daß
die  Makler,  die  in  Prozenten  bezahlt  werden,  ein  größeres  Interesse
haben  und  daß  viele  sich  als  reicher  schätzen,  da  sie  ihr  Vermögen
            
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