Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

dem  Nominale  entsprechend  festsetzen.  Im  allgemeinen  hat  die
Emission  unter  dem  Nominale  Verbreitung  gefunden,  da  hier  an
Zinsen  bedeutende  Ersparungen  gemacht  werden.  Dieses  Vorgehen
hat  auch  den  Vorteil,  daß  der  Staat  immer  zu  demselben  Zinsfuß
—  bei  direktem  Emissionskurs  —  seine  Anlehen  placiert,  so  daß
sich  ein  gewisser  Typus  (2,  3—4  Prozent)  entwickelt  und  die  große
Buntheit  der  Zinsfüße  vermieden  wird.  Durch  den  niedrigeren  Zinsfuß ­
  wird  auch  die  Kreditfähigkeit  des  Staates  künstlich  in  ein
günstigeres  Licht  gestellt,  was  der  Eitelkeit  resp.  der  Würde  des
Staates  besser  entspricht.  Die  Leistungen  des  Staates  bleiben  in
beiden  Fällen  dieselben  oder  sind  nur  in  ganz  geringem  Maße  in
dem  einen  Falle  günstiger  als  in  dem  anderen.  Ja,  in  der  Regel
wird  sogar  der  Staat  weniger  Opfer  bringen  bei  der  Ausgabe  unter
dem  Nominale,  da  hierfür  gewöhnlich  die  Nachfrage  sich  günstiger
gestaltet.  Andererseits  kommt  freilich  in  Betracht,  daß  die  Emission ­
  unter  Pari  die  Rückzahlung  und  so  die  Herabsetzung  der
Schuldenlast  erschwert,  den  Staat  der  Vorteile  der  Konversion  beraubt, ­
  da  das  Sinken  des  Zinsfußes  gewissermaßen  antizipiert  ist.
Bastahle  führt  das  Vorgehen  Pitts,  der  der  Erste  in  England  die
Emission  unter  Pari  einführte,  auf  drei  Ursachen  zurück.  Erstens
auf  das  System  des  Tilgungsfonds,  weshalb  man  sich  um  die  Bedingungen ­
  der  späteren  Rückzahlung  wenig  kümmerte,  da  man  bei
diesem  System  die  Hoffnung  hatte,  daß  die  Schulden  leicht  zurückzuzahlen ­
  sein  werden.  Zweitens  auf  das  Wuchergesetz,  das  die
Stipulierung  von  Zinsen  über  5  Prozent  nicht  gestattete.  Endlich
auf  die  Gleichförmigkeit,  da  die  bis  dahin  emittierten  Anlehen
5  prozentige  waren.  Die  ersten  zwei  Momente  haben  natürlich
heute  keine  Berechtigung  mehr,  der  letzte  hat  nur  formelle  Bedeutung. ­
  Korrekter  ist  jedenfalls  die  Emission  zum  Parikurs.
Dies  ist  auch  die  Ansicht  von  Adams,  Leroy-Beaulieu,  Bastahle
und  anderen. 1 )
5.  Einige  Finanztheoriker,  so  Wagner,  unterscheiden  Verwaltungsschulden ­
  und  Finanzschulden,  die  ersteren  werden
durch  die  Bedürfnisse  einzelner  Verwaltungszweige  verursacht,  die
letzteren  durch  die  allgemeine  Lage  des  Staatshaushaltes.  Eigentlich ­
  muß  gesagt  werden,  daß  alle  Schulden  Verwaltungsbedürfnisse
befriedigen  sollen,  höchstens  die  zur  Deckung  des  Defizits  aufgenommenen ­
  Schulden  könnten  hiervon  formell  eine  Ausnahme  bilden,

*)  In  England  erhielt  der  Staat  im  Jahre  1797  für  100  54,  im  Jahre  1798
48,1813  56,  Österreich  im  Jahre  1818  für  100  55.  Das  Deutsche  Leich  emittierte
seine  4  °/ 0  ige  Schuld  zu  99,0455,  die  3  */«  0 / 0  ige  zu  101,10236,  die  3  %  ige  zu
86,91157  (Cohn,  Finanzen  des  Deutschen  Reiches,  S.  153).
            
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