Full text: Finanzwissenschaft

42 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
die Budgetdebatte ganz von parteipolitischen Kontroversen be 
herrscht. Natürlich ist dies in gewisser Beziehung ein Nachteil; 
wenn wir uns aber vor Augen halten, daß die an der Regierung 
befindlichen Organe stets dessen bewußt sein müssen, daß ihre 
Gestion durch das Parlament zum Gegenstand eingehender Kritik 
gemacht werde, so werden wir jenes Übel nicht überschätzen. 
Die Ausübung des Budgetrechts erfordert, eben weil eventuell 
der Stillstand der Staatsmaschinerie eintreten könnte, besondere 
staatsmännische Weisheit. Ganz besonders gilt dies daher von der 
gänzlichen Verweigerung des Budgets. Die Verweigerung des Bud 
gets kann große politische Krisen heraufbeschwören; die Verweige 
rung des Budgets könnte eine Gefährdung der Staatsfunktionen 
sein. Gewiß ist es auch, daß das Recht der Verweigerung des 
Budgets resp. der Steuereinhebung aus einer Zeit stammt, in welcher 
die Steuer eine außerordentliche und ziemlich bescheidene Ein 
kommensquelle war, die ordentlichen und wichtigeren Einkommens 
quellen waren Domänen, Regalien usw., welche nicht Gegenstand 
der Budgetbewilligung waren und welche zum Teil nicht verweigert 
werden konnten, weil sie ja organisch mit gewissen Tätigkeiten und 
Vermögensgegenständen des Staates zusammenhingen. Auch ist 
in Betracht zu ziehen, daß in jenen Zeiten bei der Befriedigung 
der Staatsbedürfnisse die persönlichen Dienstleistungen in Heer und 
Amt eine größere Rolle spielten als die Geldleistungen, die Verwei 
gerung der Geldleistungen also durchaus nicht das Stillstehen der 
Staatsmaschinerie bedeutete. Dagegen bildet die Steuer heute eine 
ordentliche und geradezu die wichtigste Einnahmequelle, ohne welche 
der Staat nur kurze Zeit existieren kann. Bei der Unentbehrlichkeit 
der Steuereinkünfte ist es daher nicht zu verwundern, wenn man 
auch der Ansicht begegnet, daß das Recht der Budgetbewilligung 
das Recht der Verweigerung nicht in sich begreife, sondern bloß 
die Teilnahme bei Feststellung des Staatshaushaltes bedeute eventuell 
mit dem Rechte, an dem Budget Änderungen, Streichungen, Er 
sparnisse zu erzielen. Dieser Auffassung widersprechen die histo 
rischen Tatsachen. Es ist unzweifelhaft, daß die Parlamente in 
kritischen Zeiten auch das Recht der Steuerverweigerung geltend 
machten. Auch in Preußen, wo man einer einengenden Auffassung 
des Budgetrechts in der Literatur begegnen konnte, und wo in der 
sogenannten Konfliktszeit von 1862—66 der Reichstag der Re 
gierung das Budget verweigerte, haben nach Königgrätz die Krone 
und der Kanzler die Erklärung abgegeben, daß die Führung der 
Regierunggeschäfte trotz der Budgetverweigerung verfassungswidrig 
war. Der große Erfolg des preußischen Heeres auf den böhmischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.