Full text: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 619 
Privatrecht. Der Staat kann in solchem Falle das ausländische 
Gericht ebensowenig in Anspruch nehmen, als wenn er die Aus 
länder direkt besteuern wollte. Wo aber der Staat in der Lage 
ist, den ausländischen Gläubiger in Anspruch zu nehmen, dort kann 
er es ohne Bedenken tun. 1 ) 
Bei der Aufnahme der Staatsaniehen spielt die Lage und 
Organisation des Geldmarktes eine große Rolle. Die Aufnahme 
fähigkeit des internationalen Geldmarktes zeigt einen engen Zu 
sammenhang mit der Erscheinung, daß es Wertpapiere gibt, welche 
überall in jedem Lande als Anlagewerte eine große Rolle spielen, 
so daß jede Preisvariation auf Angebot und Nachfrage zurück 
wirkt. Wenn nun ein Staat zur Aufnahme eines Anlehens ge 
zwungen ist, so wird das in der Regel den Preis der Papiere 
drücken; Folge hiervon wird sein, daß jene internationalen Wert 
papiere stärker gesucht werden, das Ausland wird Kapitalien 
schicken, welche die Emission des Anlehens erleichtern werden. 
Wohl ist diese Operation im wesentlichen ein Austausch verschie 
dener Wertpapiere. Ein ähnlicher Prozeß war in Frankreich nach 
1870 zu beobachten, bei Emission des zur Deckung der Kriegs 
kosten und der Kriegsentschädigung aufgenommenen Anlehens. 
Die Aufnahme ausländischer Anlehen wird erleichtert, wenn der 
Staat auch im Auslande Zahlungsstellen zur Einlösung der Coupons 
bezeichnet. 
Interessant ist es, die Teilnahme der ausländischen Geldmärkte 
des näheren zu verfolgen. Bei dem letzten Umtausch der Coupon 
bogen der österreichischen 4,2 prozentigen Papierrente kamen auf 
das Ausland von 974,5 Millionen Gulden nur 170,9 Millionen Gulden, 
von 892,6 Millionen Silberrente aber 459,2 Millionen Gulden. 
Hieraus ist ersichtlich, daß von der Silberrente mehr als die Hälfte 
im Auslande placiert war, während die Papierrente im Auslande 
nicht behebt war. Die größten Beträge der Silberrente entfallen auf 
folgende Geldmärkte 2 ): 
Amsterdam 
169,9 Millionen Gulden 
Berlin 
53,1 „ >, 
Frankfurt 
48,0 „ „ 
Paris 
47,2 „ „ 
München 
22,6 „ „ 
Leipzig 
21,8 „ 
1) Siehe Wieser, Die Besteuerung ausländischer Gläubiger in Österreich 
(Zeitschrift für Volkswirtschaft usw. II. Bd., 8. 563). 
2 ) Mitteilungen des k. k. Finanzministeriums, V. Jahrg., 8. llzz.
	        
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