Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
Antwerpen 
19,0 Millionen Gulden 
Breslau 
17,8 
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55 
Brüssel 
11,4 
55 
55 
Darmstadt 
9,7 
55 
55 
Hamburg 
8,9 
55 
55 
Dresden 
8,3 
55 
55 
London 
7,6 
55 
55 
die ungarische Staatsschuld 
stehen 
folgende Daten zur 
Verfügung. Im Jahre 1890 waren placiert: 
Goldanlehen 
Ungarn 6,85 Prozent 
Österreich 11,93 „ 
Deutschland 47,32 „ 
Frankreich 29,72 „ 
England 4,18 „ 
Andere Anlehen 
34,70 Prozent 
61,82 „ 
3,48 „ 
Während die Frage die Fachmänner öfters beschäftigt hat, ob 
es für den Staat vorteilhaft ist, der Schuldner eines anderen Staates 
zu sein, wurde es viel weniger untersucht, ob es vorteilhaft ist, 
Gläubiger eines fremden Landes zu sein? Die kolossalen Verluste, 
welche die Staatsgläubiger in einzelnen armen, kreditschwachen 
Staaten erlitten, führten zu der Auffassung, daß es nicht vorteil 
haft ist, der Gläubiger eines fremden Staates zu sein. Diese An 
sicht ist freilich übertrieben. Eine Schätzung setzt die auslän 
dischen Forderungen Deutschlands mit 10 Milliarden Mark, worunter 
1,3 Milliarde dubios, der effektive Verlust beträgt 700—800 Millio 
nen. Demgegenüber gewann Deutschland während 30 Jahren bei 
den Anlagen in russischen Werten eine Milliarde, bei den Anlagen 
in ungarischer Rente 183 Millionen Mark, 190 bei italienischen. 
104 bei österreichischen Werten usw. 
7. Die Staatsschuld ist entweder eine urkundliche oder 
eine gebuchte (Buchschuld). Wo die Institution des Staatschuld 
buches besteht, dort beruht das Forderungsrecht des Staatsgläubigers 
auf der Einschreibung in das Staatsschuldenbuch. Bei dieser Form 
der Staatsschuld bildet der Staatskredit nur ausnahmsweise den 
Gegenstand des Verkehrs. Wo es aber nötig ist; den Staatskredit 
durch einen möglichst leichten Verkehr zu befördern, dort ist die 
Ausstellung von Staatsschuldenobligationen zweckmäßiger. Übri 
gens findet diese Form mehr und mehr Eingang auch dort, wo das 
Staatsschuldenbuch besteht. 1 ) 
l) In älterer Zeit gab man der Buchschuld den Vorzug, die die Folge 
dessen war, daß die Staatsschuld eine Zwangsschuld war (Sieveking, 8. 168).
	        
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