VI. Abschnitt. Die Kriegsaniehen.
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von 300 Millionen Mark. Die Anleihe wurde durch ein Bankierkonsortium
vermittelt, die erste Emission zu Oä 1 ^, die zweite zu
Oö 1 /* .zum großen Teile in London placiert.
Überdies kam noch ein Kreditgesetz im April 1871 zur Annahme,
dessen Inanspruchnahme aber nicht mehr notwendig war.
Ebensowenig kam das Gesetz vom 26. April 1871 zur Ausführung,
welches zur Ausgabe von 360 Millionen Mark möglichst durch
Schatzscheine ermächtigte. Die Ausgabe kurzfristiger Schatzscheine
— 57,9 Millionen Taler — stellen billigere Geldmittel als
die fundierten Anleihen zur Verfügung. An Darlehenskassenscheinen
wurden 29,6 Millionen Taler emittiert, von denen Ende 1872 nur
ein unansehnlicher Betrag ausstehend war.
Aus Kreditoperationen wurden insgesamt beschafft durch das
Keich resp. den Norddeutschen Bund:
aus eigentlichen Kriegsanleihen 200,1 Millionen Taler
aus kurzfristigen Schatzscheinen 62,2 „ „
Darlehenskassendarlehen 17,0 „ „
Das Verhältnis von Anleihen und Schatzscheinen betrug demnach
100 : 31,1.
Es sei noch einiger volkswirtschaftlicher Folgen der Kriegsanlehenoperationen
gedacht.
Die Anleihen des Weltkrieges haben vor allem die ungeahnte
Kraft der Weltwirtschaft, ihrer Widerstands- und Anpassungsfähigkeit
offenbart. Nach ganz anderem Maße werden nach dem Kriege
die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft für Staat und Gesellschaft,
für Recht und Kultur bemessen werden dürfen. Ein Kanalbau,
eine Schule wird nimmermehr als unerfüllbare Forderung betrachtet
werden können. Wir dürfen den Satz: „Es wächst der Mensch
mit seinen höheren Zwecken“ umkehren. Die Zwecke und Ziele
werden wachsen dürfen, nachdem wir den Wert und die Größe der
Völker mit anderem Maße messen können als vor dem Kriege.
Die volkwirtschaftliche Bedeutung der Kriegsanleihen zeigt
sich vielleicht am unmittelbarsten in dem Zusammenhang der Anleihen
mit der Gestaltung des Geldwesens und der Preise. Die
Kriegsanleihen bieten den großen Nutzen, daß sie die Ausgabe
fiduziärer Zirkulationsmittel beschränken und so einer verhängnisvollen
Inflation eine Grenze setzen. Dieser Einfluß auf die Menge
der Zirkulationsmittel ist aber kein bloß negativer. Denn aus Anlaß
der Einzahlung der Kriegsanleihen fließen große Beträge an
*) Siehe Wagner, Das Keichsfinanzwesen (Holtzendorff’s Jahrbuch f. Gesetzgebung,
Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrg., I. Hälfte, 8. 60).
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