VIII. Abschnitt. Die Verwaltung der Staatsschuld. ßßl
der es wagen würde die Reduktion der Staatsschuld oder der schul
digen Zinsen zu beantragen 1 ).
Eine wichtige Aufgabe der obersten Leitung des Staatskredit
wesens ist es, die Mittel zur Stärkung des Staatskredites zu er
forschen. Oft wurden zur Hebung des Staatskredites, zur Ver
breitung der Staatsschuldentitres gewaltsame oder gekünstelte Maß
regeln angewendet. So sehen wir, daß bei Ablösung der englischen
Landtaxe ein maßgebender Gesichtspunkt war, daß diese Ablösung
mit Staatsobligationen geschehe. In den Vereinigten Staaten war die
Bankgesetzgebung von 1862 von dem Gesichtspunkte beherrscht,
die zu emittierenden Staatsbonds zu placieren, weshalb die Deckung
der Banknoten in Staatsobligationen gefordert wurde. Im Staate
New-York beobachtete man eine bedeutende Steigerung des Kurses
der Kommunalobligationen, als gestattet wurde, daß die Ver
sicherungsanstalten diese Papiere zur Deckung der Prämien ver
wenden dürfen.
Die richtige Verwaltung des Stäatskredites ist ein wichtiges
Moment, welches auf den Kurs der Staatspapiere Einfluß nimmt.
Der Zins war nach Leroy-Beaulieu vor dem Kriege für Staaten
ersten Ranges 2—2 s / 4 Prozent, für Staaten zweiten Ranges 3 1 / 2 Pro
zent usw. Eine wichtige Aufgabe der Staatskreditverwaltung ist es
nun, das Sinken des Kurses der Staatspapiere hintanzuhalten. In
mehreren Staaten, so England, Deutschland *), Österreich, Ungarn
stellte sich die unangenehme Erscheinung ein, daß die staatlichen
Obligationen eine starke Kursabnahme bekundeten, was für den
Staatskredit eine große Gefahr war und am Volksvermögen große
Verluste verursacht. Die Ursachen dieser Erscheinung sind nicht
vollständig aufgeklärt; jedenfalls läßt sich hieraus schließen, daß
das Publikum höher verzinsliche Anlagen vorzieht, so z. B. Aktien,
welche namentlich bei soliden Unternehmungen und der neueren
Dividendenpolitik gleichfalls als fix verzinsliche Papiere betrachtet
werden können. Jedenfalls waren auch die in rascher Aufeinander
folge durchgeführten Emissionen von Einfluß, was a contrario der
günstige Kurs der italienischen Rente bewies, wo von 1894—1909
neue Rentenanlehen nicht emittiert wurden. Einzelne Staaten ver
pflichten namentlich die Versicherungsanstalten, einen Teil der
Reserven in Staatspapieren anzulegen. In Frankreich und England
spielen namentlich die dort eigentümlich organisierten Sparkassen
eine wichtige Rolle bei Placierung der Staatsobligationen. Vor
dem Weltkrieg wurden von der auf 710 Millionen Pfund sich be-
*) Genueser Finanzwesen 8. 164.
-) Siehe hierüber die Debatte im Deutschen Reichstag im Jahre 1910.