Full text : Finanzwissenschaft

VIII.  Abschnitt.  Die  Verwaltung  der  Staatsschuld.  663
hölzchen,  Spielkarten,  Zigarettenpapier  usw.),  die  Tabaksteuer,  die
Stempeleinnahme,  die  Zolleinnahme  des  Hafens  von  Piräus;  sofern
diese  Einnahmen  während  zwei  Semestern  85  Prozent  der  erfolgten
Schätzungen  nicht  erreichen,  werden  überdies  noch  die  Zolleinkünfte ­
  von  Laurium,  Patras,  Volo  und  Korfu  zur  Verfügung  gestellt. ­
  Die  Einhebung  dieser  Einkünfte  wurde  einer  in  Athen
residierenden  Gesellschaft  anvertraut,  welche  unter  der  Kontrolle
der  internationalen  Kommission  steht.  Die  gesamten  Einkünfte
sind  wenigstens  einmal  wöchentlich  bei  der  Kasse  der  Kontrollkommission ­
  einzuzahlen.  Jeder  Beamte,  der  rechtswidrig  über  die
für  Rechnung  der  Kommission  übernommenen  Gelder  verfügt,  wird
wie  ein  Unterschleifer  von  öffentlichen  Geldern  bestraft.  Die
Mitglieder  der  Kommission  haben  das  Recht,  die  Verwaltung  der
verpfändeten  Einnahmequellen  zu  prüfen  und  die  Vorweisung  aller
Geschäftsbücher,  Rechnungen  zu  fordern.
d)  Unter  der  Leitung  der  Kreditabteilung  des  Finanzministeriums ­
  werden  die  mit  der  Verwaltung  der  Staatsschuld  zusammenhängenden ­
  Agenden  —  die  eigentliche  Staatsschuldenverwaltung  —
von  besonderen  Sektionen  versehen,  welche  den  Namen  von  Staatsschuldendirektionen ­
  usw.  führen.  Die  Staatsschuldenverwaltung  umfaßt ­
  Staatsrechnungswesen,  Buchhaltungs-  und  Kassenwesen  usw.
Ganz  eigentümlicher  Art  ist  die  Verwaltung  der  Staatsschuld,
wie  sie  sich  in  England  entwickelt  hat,  wo  die  Bank  von  England
mit  den  hiermit  verbundenen  Agenden  betraut  ist.  Die  Tätigkeit
der  Bank  hinsichtlich  der  Staatsschuld  ist  folgende 1 ):  Was  vorerst
die  schwebende  Schuld  betrifft,  so  ist  die  Bank  bevollmächtigt,  auf
Grund  der  mit  Bewilligung  des  Parlaments  emittierten  Treasury
Bills,  Exchequer  Bills  usw.  dem  Staate  Kredit  einzuräumen,  sowie
überhaupt  Vorschüsse  zur  Ausgleichung  der  zwischen  Einnahmen
und  Ausgaben  sich  ergebenden  Differenzen.  Was  die  stehende  Staatsschuld ­
  betrifft,  so  geschieht  die  Einzahlung  bei  der  Bank;  jeder,
der  auf  ein  Anlehen  unterschreibt,  erhält  bei  der  Bank  ein  Konto.
Das  Hauptbuch  enthält  in  alphabetischer  Ordnung  die  Namen  der
Staatsgläubiger.  Auch  die  Übertragung  der  Staatstitres  geht  in
den  Büchern  der  Bank  vor  sich.  Bei  der  Anweisung  der  Dividenden ­
  ist  das  Vorgehen  folgendes:  vorerst  werden  die  Dividend-Books
  ausgestellt,  in  welchen  jeder  Gläubiger  und  seine  Forderung
verzeichnet  steht;  auf  Grund  der  Dividend-Books  werden  die  Anweisungen ­
  (Dividend-Warrants)  ausgestellt.  Jeder  Zinsberechtigte
nimmt  den  für  ihn  ausgestellten  Warrant  entgegen  und  unterschreibt
‘)  Philippovich,  Die  Bank  von  England  im  Dienste  der  Finanzverwaltung
des  Staates,  Wien  1885.
            
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