VIII. Abschnitt. Die Verwaltung der Staatsschuld. 663
hölzchen, Spielkarten, Zigarettenpapier usw.), die Tabaksteuer, die
Stempeleinnahme, die Zolleinnahme des Hafens von Piräus; sofern
diese Einnahmen während zwei Semestern 85 Prozent der erfolgten
Schätzungen nicht erreichen, werden überdies noch die Zolleinkünfte
von Laurium, Patras, Volo und Korfu zur Verfügung gestellt.
Die Einhebung dieser Einkünfte wurde einer in Athen
residierenden Gesellschaft anvertraut, welche unter der Kontrolle
der internationalen Kommission steht. Die gesamten Einkünfte
sind wenigstens einmal wöchentlich bei der Kasse der Kontrollkommission
einzuzahlen. Jeder Beamte, der rechtswidrig über die
für Rechnung der Kommission übernommenen Gelder verfügt, wird
wie ein Unterschleifer von öffentlichen Geldern bestraft. Die
Mitglieder der Kommission haben das Recht, die Verwaltung der
verpfändeten Einnahmequellen zu prüfen und die Vorweisung aller
Geschäftsbücher, Rechnungen zu fordern.
d) Unter der Leitung der Kreditabteilung des Finanzministeriums
werden die mit der Verwaltung der Staatsschuld zusammenhängenden
Agenden — die eigentliche Staatsschuldenverwaltung —
von besonderen Sektionen versehen, welche den Namen von Staatsschuldendirektionen
usw. führen. Die Staatsschuldenverwaltung umfaßt
Staatsrechnungswesen, Buchhaltungs- und Kassenwesen usw.
Ganz eigentümlicher Art ist die Verwaltung der Staatsschuld,
wie sie sich in England entwickelt hat, wo die Bank von England
mit den hiermit verbundenen Agenden betraut ist. Die Tätigkeit
der Bank hinsichtlich der Staatsschuld ist folgende 1 ): Was vorerst
die schwebende Schuld betrifft, so ist die Bank bevollmächtigt, auf
Grund der mit Bewilligung des Parlaments emittierten Treasury
Bills, Exchequer Bills usw. dem Staate Kredit einzuräumen, sowie
überhaupt Vorschüsse zur Ausgleichung der zwischen Einnahmen
und Ausgaben sich ergebenden Differenzen. Was die stehende Staatsschuld
betrifft, so geschieht die Einzahlung bei der Bank; jeder,
der auf ein Anlehen unterschreibt, erhält bei der Bank ein Konto.
Das Hauptbuch enthält in alphabetischer Ordnung die Namen der
Staatsgläubiger. Auch die Übertragung der Staatstitres geht in
den Büchern der Bank vor sich. Bei der Anweisung der Dividenden
ist das Vorgehen folgendes: vorerst werden die Dividend-Books
ausgestellt, in welchen jeder Gläubiger und seine Forderung
verzeichnet steht; auf Grund der Dividend-Books werden die Anweisungen
(Dividend-Warrants) ausgestellt. Jeder Zinsberechtigte
nimmt den für ihn ausgestellten Warrant entgegen und unterschreibt
‘) Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung
des Staates, Wien 1885.