Full text : Finanzwissenschaft

VIII.  Abschnitt.  Die  Verwaltung  der  Staatsschuld.  ßßl
der  es  wagen  würde  die  Reduktion  der  Staatsschuld  oder  der  schuldigen ­
  Zinsen  zu  beantragen  1 ).
Eine  wichtige  Aufgabe  der  obersten  Leitung  des  Staatskreditwesens ­
  ist  es,  die  Mittel  zur  Stärkung  des  Staatskredites  zu  erforschen. ­
  Oft  wurden  zur  Hebung  des  Staatskredites,  zur  Verbreitung ­
  der  Staatsschuldentitres  gewaltsame  oder  gekünstelte  Maßregeln ­
  angewendet.  So  sehen  wir,  daß  bei  Ablösung  der  englischen
Landtaxe  ein  maßgebender  Gesichtspunkt  war,  daß  diese  Ablösung
mit  Staatsobligationen  geschehe.  In  den  Vereinigten  Staaten  war  die
Bankgesetzgebung  von  1862  von  dem  Gesichtspunkte  beherrscht,
die  zu  emittierenden  Staatsbonds  zu  placieren,  weshalb  die  Deckung
der  Banknoten  in  Staatsobligationen  gefordert  wurde.  Im  Staate
New-York  beobachtete  man  eine  bedeutende  Steigerung  des  Kurses
der  Kommunalobligationen,  als  gestattet  wurde,  daß  die  Versicherungsanstalten ­
  diese  Papiere  zur  Deckung  der  Prämien  verwenden ­
  dürfen.
Die  richtige  Verwaltung  des  Stäatskredites  ist  ein  wichtiges
Moment,  welches  auf  den  Kurs  der  Staatspapiere  Einfluß  nimmt.
Der  Zins  war  nach  Leroy-Beaulieu  vor  dem  Kriege  für  Staaten
ersten  Ranges  2—2  s / 4  Prozent,  für  Staaten  zweiten  Ranges  3 1 / 2  Prozent ­
  usw.  Eine  wichtige  Aufgabe  der  Staatskreditverwaltung  ist  es
nun,  das  Sinken  des  Kurses  der  Staatspapiere  hintanzuhalten.  In
mehreren  Staaten,  so  England,  Deutschland  *),  Österreich,  Ungarn
stellte  sich  die  unangenehme  Erscheinung  ein,  daß  die  staatlichen
Obligationen  eine  starke  Kursabnahme  bekundeten,  was  für  den
Staatskredit  eine  große  Gefahr  war  und  am  Volksvermögen  große
Verluste  verursacht.  Die  Ursachen  dieser  Erscheinung  sind  nicht
vollständig  aufgeklärt;  jedenfalls  läßt  sich  hieraus  schließen,  daß
das  Publikum  höher  verzinsliche  Anlagen  vorzieht,  so  z.  B.  Aktien,
welche  namentlich  bei  soliden  Unternehmungen  und  der  neueren
Dividendenpolitik  gleichfalls  als  fix  verzinsliche  Papiere  betrachtet
werden  können.  Jedenfalls  waren  auch  die  in  rascher  Aufeinanderfolge ­
  durchgeführten  Emissionen  von  Einfluß,  was  a  contrario  der
günstige  Kurs  der  italienischen  Rente  bewies,  wo  von  1894—1909
neue  Rentenanlehen  nicht  emittiert  wurden.  Einzelne  Staaten  verpflichten ­
  namentlich  die  Versicherungsanstalten,  einen  Teil  der
Reserven  in  Staatspapieren  anzulegen.  In  Frankreich  und  England
spielen  namentlich  die  dort  eigentümlich  organisierten  Sparkassen
eine  wichtige  Rolle  bei  Placierung  der  Staatsobligationen.  Vor
dem  Weltkrieg  wurden  von  der  auf  710  Millionen  Pfund  sich  be-*)

  Genueser  Finanzwesen  8.  164.
-)  Siehe  hierüber  die  Debatte  im  Deutschen  Reichstag  im  Jahre  1910.
            
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