Full text : Finanzwissenschaft

666  5.  Buch.  Der  Staatskredit.

Italien

59,1

Proz.

Belgien  (1908/9)

57,0

Dänemark  (1908)

27,8

Elsaß-Lothringen  (1912)

43,0

’’

Preußen  (1912)

30,7

Deutschland  (1912)

23,7

„  usw.

In  England  wurde  überhaupt  nur

ein  Minimum  (nach

diesen

Daten  0,22  für  die  siebziger  Jahre)  in  Schuldverschreibungen
emittiert.
Von  den  deutschen  Staaten  haben  das  Staatsschuldbuch  eingeführt: ­
  Preußen,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Bayern,  Hessen,
Sachsen-Weimar,  Sachsen-Gotha,  Hamburg,  Bremen,  Lübeck,  Elsaß-Lothringen.

Das  System  des  Staatsschuldenbuches  haben  bis  zum  Ausbruch
des  Weltkrieges  die  meisten  Staaten  eingeführt ;  eine  Ausnahme
bilden  Österreich,  Ungarn,  die  Türkei,  Rußland,  Spanien.

IX.  Abschnitt.
Das  Kreditwesen  der  Selbstverwaltungskörper.
1.  Das  Kreditwesen  der  Selbstverwaltung  und  namentlich  der
städtischen  Kommunitäten  hat  in  den  letzten  Jahren  gleichfalls  große
Ausdehnung  gewonnen.  Namentlich  die  Schulden  der  Großstädte
zeigen  eine  starke  Tendenz  in  steigender  Richtung  im  Interesse  der
Befriedigung  zahlreicher  kultureller  Zwecke  und  der  Kommunalisierung ­
  von  Betrieben  (sog.  Kommunalsozialismus).  In  manchen
Kreisen  findet  diese  Richtung  in  so  entschiedener  Weise  Billigung,
daß  die  Kulturhöhe  der  Städte  geradezu  an  der  Höhe  der  Schulden
gemessen  wird.  Dem  steht  freilich  wieder  die  große  Angst  vor
Überanspannung  der  Leistungsfähigkeit  der  Städte  und  die  Furcht
vor  einem  Zusammenbruch  der  städtischen  Finanzwirtschaft  gegenüber. ­
  In  manchen  Staaten  repräsentieren  die  Kommunalschulden
eine  größere  Summe  als  die  Staatsschulden.  So  stieg  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  von  Nordamerika  die  Kommunalschuld  1842—80
von  217,5  Millionen  Dollar  auf  822  Millionen,  dagegen  die  Staatsschuld ­
  von  198,9  auf  234,4  Millionen  Dollar.  In  Frankreich  betrug ­
  die  Kommunalschuld  1862:  683,9  Millionen  Franks,  1906:
            
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