Sechstes Buch.
Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
I. Abschnitt.
Die staatswirtschaftliche Regierung.
1. Es gibt wenige staatliche Aufgaben, deren Erfüllung schwie
riger ist und mehr eigenartige, hervorragende Eigenschaften erfordert,
als die Führung, die oberste Leitung der Staatswirtschaft 1 ). In
dem mit dieser Aufgabe betrauten Individuum muß das materielle
Interesse des Fiskus gewissermaßen personifiziert sein und es kann
nicht getadelt werden, wenn dieses materielle Interesse bis zu einer ge
wissen Rücksichtslosigkeit sich Geltung zu verschaffen sucht. Denn
den Betreffenden muß die Überzeugung leiten, daß die Störung der
Befriedigung der Staatsbedürfnisse das Staatsleben am raschesten
zu gefährden vermag und Zweifel hinsichtlich dessen Lebensfähig
keit hervorruft. Diese Funktion ist nicht geeignet zur Erlangung
von Volkstümlichkeit im gewöhnlichen Sinne des Wortes. „Der
Finanzminister, sagte der englische Finanzminister Lowe, ist mit
einem gewissen Quantum von Übeln beladen, das er möglichst ge
recht verteilen muß.“ Der Finanzminister muß daher mit einer
gewissen Hartherzigkeit die Interessen des Staates den Steuerträgern
gegenüber vertreten, jedoch in der Weise, daß er die Härte der
Gesetze in der Praxis mit entsprechender Billigkeit mäßige. Aber
wenn dieses Organ einerseits die Exigentien des Staatslebens, die
Bedingungen der Größe des Staates kennen und gewissermaßen den
selbständigen Nerv der finanziellen Interessen des Staates vertreten
soll, so muß er andererseits eine so hohe, namentlich staatswissen-
|) Der Finanzminister sei der erste Patriot, sagte schon Mariana (Contzen,
Geschichte der volkswirtschaftlichen Literatur im Mittelalter. 8. 218).