Full text: Finanzwissenschaft

Sechstes Buch. 
Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
I. Abschnitt. 
Die staatswirtschaftliche Regierung. 
1. Es gibt wenige staatliche Aufgaben, deren Erfüllung schwie 
riger ist und mehr eigenartige, hervorragende Eigenschaften erfordert, 
als die Führung, die oberste Leitung der Staatswirtschaft 1 ). In 
dem mit dieser Aufgabe betrauten Individuum muß das materielle 
Interesse des Fiskus gewissermaßen personifiziert sein und es kann 
nicht getadelt werden, wenn dieses materielle Interesse bis zu einer ge 
wissen Rücksichtslosigkeit sich Geltung zu verschaffen sucht. Denn 
den Betreffenden muß die Überzeugung leiten, daß die Störung der 
Befriedigung der Staatsbedürfnisse das Staatsleben am raschesten 
zu gefährden vermag und Zweifel hinsichtlich dessen Lebensfähig 
keit hervorruft. Diese Funktion ist nicht geeignet zur Erlangung 
von Volkstümlichkeit im gewöhnlichen Sinne des Wortes. „Der 
Finanzminister, sagte der englische Finanzminister Lowe, ist mit 
einem gewissen Quantum von Übeln beladen, das er möglichst ge 
recht verteilen muß.“ Der Finanzminister muß daher mit einer 
gewissen Hartherzigkeit die Interessen des Staates den Steuerträgern 
gegenüber vertreten, jedoch in der Weise, daß er die Härte der 
Gesetze in der Praxis mit entsprechender Billigkeit mäßige. Aber 
wenn dieses Organ einerseits die Exigentien des Staatslebens, die 
Bedingungen der Größe des Staates kennen und gewissermaßen den 
selbständigen Nerv der finanziellen Interessen des Staates vertreten 
soll, so muß er andererseits eine so hohe, namentlich staatswissen- 
|) Der Finanzminister sei der erste Patriot, sagte schon Mariana (Contzen, 
Geschichte der volkswirtschaftlichen Literatur im Mittelalter. 8. 218).
	        
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