Object: Die Heimarbeit im Kriege

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künftigen Prozessen das Gewevbegericht ausschalten zu wollen. 
Wenn dann an einem bestimmten Tage, an dem eine Anzahl von 
Fällen erledigt werden soll, nach dem Verhandlungslokal Beisitzer 
entsendet werden, wenn ferner Verbandsvertreter bezw. Parteien 
zur Verhandlung sich einfinden, lund Beisitzer samt Vorsitzenden 
als Schiedsgericht annehmen, so kommt durch dieses Verhalten ein 
Schiedsvertrag zustande. Die Schiedsgerichte tagen bald zivei 
Jahve, meistens alle Woche einmal in ständiger Verbindung mit 
Vertretern des Bekleidungsamts. Neulich wurde ausgerechnet, daß 
es auf diese Weise möglich geworden ist, den Arbeitern über 
800 000 Mk. zu wenig gewährter Löhne zu retten. Ein schöner 
Erfolg, der unbedingt zu einem viel größeren sich gestaltet haben 
würde, wenn alle Arbeiter, deren Löhne gedrückt worden, sich bei 
der Schlichtungskomission gemeldet hätten. Daß dieses nicht ge 
schah, steigt daran, daß bei den Uebervorteilungen fast ausnahmslos 
.Heimarbeiter in Betracht kommen. 
Die Bemühungen der Schlichtungskommission, Ordnung zu 
schaffen, fanden nicht die Unterstützung des Gewer-begerichts. Die 
Entscheidungen des Gerichts vertraten die juristische Auffassung, 
daß Arbeitgeber und Arbeiter, selbst wenn sie Verbandsmitglieder 
sind, abweichend vom Tarifverträge Arbeitsverträge schließen dür 
fen. Dagegen wahrte die Kommission ständig ihren Standpunkt, 
daß der Tarifvertrag strenge inne zu halten sei. 
Es handelt sich namentlich um zwei Entscheidungen, auf welche 
sich die tarisbrüchigen Arbeitgeber im Laufe der Zeit bei ihrem Vor 
gehen zu stützen pflegten, nämlich um Urteile des Gewerbegerichts 
vom 21. April 1915 und seiner Berufungsinstanz vom 31. August 
1915. Die Gewerbegerichtsentscheidung gibt folgenden Tatbe 
stand: Kläger hat fiir die beklagte Firma als Heimarbeiter i. S. 
des Z 5 GGG. Jnfanteriehosen genäht, und in der Zeit vom 2. Fe 
bruar bis 16. März d. I. insgesamt 645 Hosen ordnungsmäßig und 
unbeanstandet geliefert. Er hat dafür einen Stücklohn von je 
2,85 Mk. erhalten und zwar auf Grund einer zwischen den Par 
teien getroffenen Vereinbarung. Nachdem tm Gewerbegericht hier- 
selbst eine Kommission von Arbeitgebern und Arbeitern des Schnei-
	        
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