Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Die  staatswirtschaftliche  Regierung.

675

neuerer  Zeit  in  allen  Staaten  das  Finanzministerium,  ebenso  wie  die
anderen  Zweige  der  Verwaltung  genötigt,  statistische  und  andere
Arbeiten  zu  publizieren,  Enqueten  abzuhalten  usw.
Wenn  wir  die  tatsächliche  Gestaltung  ins  Auge  fassen,  so
sehen  wir,  daß  überall  mehr  weniger  in  diesem  Rahmen  sich  der
Organismus  des  Finanzministeriums  bewegt.  Eine  bemerkenswerte ­
  Abweichung  finden  wir  in  Italien  und  England.  In
Italien  besteht  neben  dem  eigentlichen  Finanzministerium  noch
ein  Staatsschatzministerium.  In  England  steht  an  der  obersten
Spitze  des  Finanzwesens  der  Präsident  des  Ministerrates,  resp.
der  Schatzkanzler  (First  Lord  of  the  Treasury)  und  der  eigentliche ­
  Finanzminister  (Chancellor  of  the  Exchequer);  beide  Funktionen ­
  können  auch  in  einer  Person  vereinigt  werden,  wenn  der
Finanzminister  Mitglied  des  Unterhauses  ist,  ja,  in  diesem  Falle
werden  beide  Ämter  seit  1717  vereinigt.  Da  der  First  Lord  of
the  Treasury  zugleich  Ministerpräsident  oder  —  da  diese  Funktion ­
  eigentlich  dem  englischen  Staatsrecht  fremd  ist  —  Prime
Minister  ist,  so  vereinigen  sich  in  diesem  Falle  in  seiner  Person
drei  Funktionen.  So  vereinigten  Peel  und  Gladstone  die  drei
Funktionen,  da  Gladstone  aber  1880  die  Unmöglichkeit  einer  solchen
Kumulation  einsah,  verzichtete  er  auf  das  Finanzministerium.  Im
Anfange  war  die  Aufgabe  des  Chancellor,  den  Treasurer  zu  überwachen ­
  und  als  Gegengewicht  zu  funktionieren.  Dem  Finanzminister ­
  zur  Seite  steht  eine  aus  drei  Mitgliedern  (Junior  Lords)
bestehende  Kommission,  deren  Bedeutung  jedoch  eine  untergeordnete ­
  ist.
3.  Unter  der  Bezeichnung  Fiskus  wird  in  der  Regel  die  staatliche
Finanz  als  Subjekt  verstanden.  Der  Begriff  stammt  aus  dem  römischen
Recht  und  fand  im  Mittelalter  dann  Anwendung,  wenn  der  Fürst
außer  den  aus  seinem  eigenen  Besitz  stammenden  Einkommen
solches  Einkommen  besaß,  das  ihm  als  Repräsentant  des  Staat5s
gebührte.  Diese  Einkommen  bildeten  das  sogenannte  Ärarium,
welches  gleichfalls  als  mit  Privilegien  bekleidete  juristische  Person
Fiskus  genannt  wurde.  In  neuester  Zeit  ist  in  der  Natur  dieses
Fiskus  eine  große  Veränderung  vorgegangen.  Der  Fiskus  beschränkt
sich  nämlich  nicht  bloß  auf  finanzielle  Funktionen,  sondern  spielt
eine  bedeutende  volkswirtschaftliche  Rolle.  Der  Fiskus  ist  vor
allem  Bankier,  indem  er  mit  staatlichen  Geldern,  staatlichen  Überschüssen ­
  Banken,  Sparkassen,  manchmal  auch  Einzelnen  Darlehen
gibt,  wodurch  er  auf  die  Gestaltung  des  Zinsfußes  Einfluß  ausübt;
der  Fiskus  nimmt  teil  an  der  Gründung  von  industriellen,  kommerziellen ­
  und  Verkehrsunternehmungen;  der  Fiskus  beeinflußt  durch
43*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.