II. Abschnitt. Die staats wirtschaftliche Verwaltung insbesondere. 681
pflichtet werden, also in diesen Fällen werden jene Folgen als ge
nügend betrachtet, die den Beamten in Fällen der Pflichtverletzung
treffen. Darum verbreitet sich immer me&r die Ansicht, daß das
Kautionssystem abzuschaffen ist. Der Staat sorgt wie im Falle der
Selbstversicherung der Großunternehmer oder der Besitzer vieler
Vermögensgegenstände für den eventuellen Schaden und entfernt
durch eine fachgemäße, strenge und verläßliche Kontrolle und Auf
sicht jede Gefahr. So sehen wir, daß in neuerer Zeit einzelne
Staaten, so das Deutsche Reich, Preußen, Sachsen, Ungarn usw.
das Kautionssystem abgeschafft haben.
3. Eine doppelte Verantwortlichkeit lastet auf der Finanzver
waltung: a) dem Staate gegenüber ist sie für jede Unterlassung
verantwortlich, die ihr zur Last fällt. Zur Sicherung der Verant
wortlichkeit dienen verschiedene Methoden. Namentlich wichtig ist
in neuerer Zeit, wo im allgemeinen die Staatstätigkeit, insbesondere
aber die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates an Umfang und Be
deutung gewinnt, daß die Beamten dies nicht in eigenem Interesse
benutzen. Jede Bestechung ist streng zu bestrafen und ein solcher
Beamter darf nicht wieder angestellt werden. In Amerika muß
der Beamte bei jedem Vertragsabschluß den Eid leisten, daß er
aus dem Vertrag keinen Vorteil hat. Strenge Maßnahmen sind
auch in der Richtung notwendig, daß den Kassabeamten verboten
werde, daß sie Staatsgelder zu eigenen Zwecken verwenden oder
dieselben Beamten oder anderen verleihen. Jeder mit Verrechnung
betrauter Beamter soll monatlich Rechnung legen. Jedes Ver
säumnis dieser Pflicht ist zu ahnden; b) dem Publikum gegenüber
ist die Finanzverwaltung für jeden durch dieselbe verursachten
Schaden verantwortlich. Wenn aber das Vorgehen derselben auf
dem Gesetz beruht^ so hat die Staatskasse den Schaden zu er
setzen.
Die Finanzregierung kann in Anwendung der Finanzgesetze
Rechts- und Interessenverletzungen begehen. Die Finanzverwaltung
steht der Einzelwirtschaft gegenüber, deren Rechts- und Interessen
sphäre sie achten muß. Der Schutz dieser Rechte muß gesichert
werden, denn nur dort können wir von einem Rechtsstaate sprechen,
wo die Rechte der Staatsbürger nicht nur anderen Staatsbürgern,
sondern auch den staatlichen Organen gegenüber geschützt sind.
Dies hat namentlich in unserer Zeit hohe Bedeutung, wo infolge
der parlamentarischen Regierungsform die Regierung in den Händen
der einzelnen Parteien, also einer Parteiregierung liegt und so un
vermeidlich Parteiinteressen, Parteileidenschaften, Parteigesichts
punkten dient. Die Notwendigkeit des Rechtsschutzes gegenüber