Full text: Finanzwissenschaft

56 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budgets 
betrifft, so erklärt schon im Anfang des 18. Jahrhunderts die Haus 
ordnung des englischen Parlaments, daß das Parlament sich des. 
Rechts begibt, aus eigener Initiative Anträge zum Budget zu stellen 
und dieses Recht der Krone überläßt. Aber auch in England hat 
das Leben diese Regel manchmal zuschanden gemacht. In der 
Budgetdebatte vom Jahre 1883 führte der Finanzminister aus, daß 
in den vorhergehenden 3 Jahren von Parlamentsgliedern nur 20 An 
träge gestellt wurden zur Reduktion von Ausgaben, dagegen 556 
zu deren Steigerung. Im Jahre 1887 führt Göschen Klage über 
die vielen Anträge von seiten der Volksvertreter, welche die Steige 
rung der Ausgaben zur Folge haben. Im Jahre 1893 sagt Har- 
court, die parlamentarische Initiative ist generös, weil sie wenig 
oder gar keine Verantwortlichkeit trägt. In Frankreich hat das 
Parlament das vollständigste Recht der Initiative, sowohl mit Bezug 
auf die Ausgaben, als auch mit Bezug auf die Einnahmen. Die- 
nachteiligen Folgen haben sich auch eingestellt. Im Jahre 1900 
wurde auch in Frankreich die parlamentarische Initiative einge 
schränkt, doch hatte dies keinen besonderen Erfolg, schon aus dem 
Grunde, weil die Einschränkung sich nur auf gewisse Ausgabeposten: 
bezieht 1 ). 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das englische Vorgehen das 
Budgetrecht des Parlaments in wesentlichem Maße beschränkt, wie 
ja England auch andere Beschränkungen geltend gemacht hat, Be 
schränkungen, die in anderen Staaten auf großen Widerstand stoßen 
würden 2 ). In England macht dies der Umstand möglich, daß Eng 
land in vollem Maße das System der parlamentarischen Regierung 
durchgeführt hat, d. h. die Abhängigkeit der Regierung vom Parla 
ment. Die der Regierung eingeräumte Macht ist im Grunde auch 
nichts anderes als die Macht des Parlaments, die dieses mittelst 
seiner Regierung ausübt. 
Auch die ungarische Verfassung stellt das Postulat auf, daß 
das Parlament jedes Jahr zusammengerufen werden muß und nicht 
eher aufgelöst werden kann, als bis es das Budget des nächsten. 
Jahres und die Schlußrechnungen des vorhergehenden Jahres ab 
solviert hat. Dieser Grundsatz ist theoretisch und praktisch unter 
allen Umständen am entsprechendsten. Von finanziellem Stand- 
0 Stourm, Le budget. 8. 54. 
2 ) Stourm: „La Chambre des communs a renonce ä son propre droit 
d'initiative budgetaire, afin de laisser intacte celle du gouvernement. Elle s'est 
interdite toule motion individuelle en matieres de recettes ou de depenses. 
L’initiative budgetaire en Angleterre appartient exclusivement ä la couronne.“- 
(S. 54.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.