56 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budgets
betrifft, so erklärt schon im Anfang des 18. Jahrhunderts die Haus
ordnung des englischen Parlaments, daß das Parlament sich des.
Rechts begibt, aus eigener Initiative Anträge zum Budget zu stellen
und dieses Recht der Krone überläßt. Aber auch in England hat
das Leben diese Regel manchmal zuschanden gemacht. In der
Budgetdebatte vom Jahre 1883 führte der Finanzminister aus, daß
in den vorhergehenden 3 Jahren von Parlamentsgliedern nur 20 An
träge gestellt wurden zur Reduktion von Ausgaben, dagegen 556
zu deren Steigerung. Im Jahre 1887 führt Göschen Klage über
die vielen Anträge von seiten der Volksvertreter, welche die Steige
rung der Ausgaben zur Folge haben. Im Jahre 1893 sagt Har-
court, die parlamentarische Initiative ist generös, weil sie wenig
oder gar keine Verantwortlichkeit trägt. In Frankreich hat das
Parlament das vollständigste Recht der Initiative, sowohl mit Bezug
auf die Ausgaben, als auch mit Bezug auf die Einnahmen. Die-
nachteiligen Folgen haben sich auch eingestellt. Im Jahre 1900
wurde auch in Frankreich die parlamentarische Initiative einge
schränkt, doch hatte dies keinen besonderen Erfolg, schon aus dem
Grunde, weil die Einschränkung sich nur auf gewisse Ausgabeposten:
bezieht 1 ).
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das englische Vorgehen das
Budgetrecht des Parlaments in wesentlichem Maße beschränkt, wie
ja England auch andere Beschränkungen geltend gemacht hat, Be
schränkungen, die in anderen Staaten auf großen Widerstand stoßen
würden 2 ). In England macht dies der Umstand möglich, daß Eng
land in vollem Maße das System der parlamentarischen Regierung
durchgeführt hat, d. h. die Abhängigkeit der Regierung vom Parla
ment. Die der Regierung eingeräumte Macht ist im Grunde auch
nichts anderes als die Macht des Parlaments, die dieses mittelst
seiner Regierung ausübt.
Auch die ungarische Verfassung stellt das Postulat auf, daß
das Parlament jedes Jahr zusammengerufen werden muß und nicht
eher aufgelöst werden kann, als bis es das Budget des nächsten.
Jahres und die Schlußrechnungen des vorhergehenden Jahres ab
solviert hat. Dieser Grundsatz ist theoretisch und praktisch unter
allen Umständen am entsprechendsten. Von finanziellem Stand-
0 Stourm, Le budget. 8. 54.
2 ) Stourm: „La Chambre des communs a renonce ä son propre droit
d'initiative budgetaire, afin de laisser intacte celle du gouvernement. Elle s'est
interdite toule motion individuelle en matieres de recettes ou de depenses.
L’initiative budgetaire en Angleterre appartient exclusivement ä la couronne.“-
(S. 54.)