Full text : Finanzwissenschaft

1.  Abschnitt.  Das  Budget.

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aufgestellt  werden  kann,  aber  nicht  umgekehrt  aus  dem  Nettobudget
das  Bruttobudget.  In  manchen  Fällen  finden  wir,  daß  einzelne
Posten  des  Budgets  auch  bei  allgemeiner  Durchführung  des  Bruttosystems ­
  als  Nettoposten  fungieren.  Dies  gilt  namentlich  von  Staatenverbänden, ­
  wo  dem  Verband  gewisse  Einnahmequellen  zur  Verfügung
stehen  und  nur  der  durch  diese  Einnahmen  nicht  gedeckte  Teil  in
das  Budget  der  Einzelstaaten  eingestellt  wird.  Dies  gilt  von  den
Matrikularbeiträgen  in  Deutschland,  wo  also  der  Teil  des  Erfordernisses, ­
  der  durch  die  eigenen  Einnahmen  des  Reichs  gedeckt  ist,
schon  in  Abzug  gekommen  ist.  Dies  gilt  von  der  sogenannten
Quote  in  Österreich-Ungarn,  wo  in  das  Budget  der  betreffenden
Staaten  nur  jener  Teil  der  gemeinsamen  Ausgaben  eingestellt  wird,
der  durch  die  speziell  zur  Deckung  der  gemeinsamen  Ausgaben
überlassenen  Einnahmen  (Zoll)  nicht  gedeckt  ist  *).
8.  Als  wichtige  Prinzipien  bei  Aufstellung  des  Budgets  kommen
in  formaler  Beziehung  namentlich  folgende  in  Betracht:
a )  Die  Einheit  des  Budgets.  Es  würde  die  Übersicht
des  Staatshaushaltes  außerordentlich  erschweren,  wenn  das  Budget
nicht  in  einer  einzigen  Staatsschrift,  die  alle  Einnahmen  und  Ausgaben ­
  des  Staates  zusammenfaßt,  dargestellt  würde.  Ohne  diese
Einheit  ist  eine  genaue  Kenntnis  und  namentlich  das  stete  Bewußtsein ­
  von  dem  Umfange  des  Budgets  kaum  möglich,  was  dann  auf
die  Budgetdebatte  gewiß  seine  Rückwirkung  ausübt  und  zum  Schluß
die  zweckmäßige  Festsetzung  des  Staatshaushaltes  ungünstig  beein-))

  Stein  verwirft  (a.  a.  0.)  die  weitere  Aufrechterhaltung  des  Unterschiedes
von  Netto-  und  Bruttobudgets,  da  dieselben  seiner  Auffassung  nach  nur  für  das
antiquierte  Etatsystem  eine  Bedeutung  hat,  wo  die  Etats  einzelner  Verwaltungszweige
  nach  dem  Bruttosystem,  der  Etat  der  Zentralkasse  nach  dem  Nettosystem
aufgestellt  wurde,  während  in  der  Gegenwart  die  Budgets  der  Verwaltungsweg? ­
  nu . r  Teile  des  Gesamtbudgets  bilden.  Wenn  auch  Stein  mit  Bezug  auf
die  historische  Bedeutung  der  Unterscheidung  von  Brutto-  und  Nettobudget
recht  hat,  so  können  wir  uns  doch  der  Ansicht  von  der  Antiquiertheit  der
Unterscheidung  nicht  anschließen.  Im  Gegenteil  gewinnt  diese  Unterscheidung
m  der  Gegenwart  und  wahrscheinlich  noch  mehr  in  der  Zukunft  dadurch  an
Bedeutung,  daß  der  Staat  immer  mehr  große  Betriebe  an  sich  zieht,  die  bedeutende ­
  Einnahmequellen  repräsentieren.  Mit  Bücksicht  auf  diese  ist  es  notwendig, ­
  im  Budget  zwischen  Netto-  und  Bruttobudget  zu  unterscheiden  —  wie
dies  im  Budget  für  das  Deutsche  Beich  geschieht  —,  da  nur  die  Nettoeinnahmen
Deckungsmittel  bieten.  Welche  Differenzen  sich  hier  ergeben,  dies  mögen  die
folgenden  Zahlen  beleuchten.  Im  Jahre  1907  betrugen:
im  Beich  in  den  Bundesstaaten
Millionen  Mark

Bruttoausgaben  2781,8
Nettoausgaben  1785,5
Bruttoeinnahmen  2784,8
Nettoeinnahmen  1469,6

5100,0
2181,0
5420,0
2500,0.

Köldes.  Finanz  Wissenschaft.

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