Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen.

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gedanke die unmittelbare grundlegende Bedingung für jene seelische Veränderung
 ab, in welcher die Seele einen „Gedanken im Wünschen“ gewinnt,
also zum „Wünschen“ gelangt. Die gegenwärtige Unlust ist eben das
‚Treibende“ (der „Trieb‘“), d. h. die wirkende Bedingung dafür, daß
die Seele zum „Wünschen“ gelangt. während besondere Denkbestimmtheit
 lediglich die grundlegende Bedingung abgibt, und die Denkbestimmtheit
 es ist, in welcher sich die Seele verändert, wenn sie zum „Wünschen“
gelangt. Sprechen wir also von einem „besonderes Wünschen bedingenden
 Seelenaugenblicke“, so meinen wir stets einen Seelenaugen:
blick, dem eine Unlust und ein entsprechender Lustgewinngedanke zugehören,
 von denen die Unlust die „nächste seelische wirkende Bedingung“,
 der Lustgewinngedanke die „unmittelbare seelische grundlegende
 Bedingung“ besonderen Wünschens abgibt, wenn besondere
Gehirnbestimmtheit als grundlegende Bedingung dafür vorhanden ist,
daß das Gehirn in besonderer Veränderung die „unmittelbare wirkende
Bedingung“ dafür gewinnt, daß die Seele zum „Wünschen“ gelangt.
Deshalb wäre es auch ein arger Irrtum, zu meinen, daß der ein besonderes
 Wünschen bedingende Seelenaugenblick die „Ursache“ jenes
Wünschens sei. Denn die „Ursache“ für die Veränderung eines besonderen
 Einzelwesens umfaßt stets eine diesem Einzelwesen zugehörige
grundlegende Bedingung und eine einem anderen KEinzelwesen zugehörige
 wirkende Bedingung. Die „unmittelbare Ursache“ eines
Wünschens umfaßt also stets eine der Seele zugehörige grundlegende
Bedingung und eine Gehirnbestimmtheit als wirkende Bedingung,
während die „mittelbare Ursache“ des Wünschens eine Gehirnbestimmtheit
 als grundlegende Bedingung und die „nächste seelische wirkende
Bedingung des Wünschens“, nämlich eine Unlust, als unmittelbare
wirkende Bedingung einer Gehirnveränderung umfaßt. Da also ein Seelenaugenblick,
 der eine besondere Unlust und einen entsprechenden Lustgewinngedanken
 umfaßt, niemals die „Ursache“ eines besonderen
Wünschens darstellt, können wir einen solchen Seelenaugenblick, wenn
wir „nach vorwärts“ blicken, stets nur einen „als Wünschensbedingung
in Betracht kommenden Seelenaugenblick“ nennen, da die ihm zugehörigen
 Bestimtheiten nur dann „nächste seelische wirkende Bedingung“
 und „unmittelbare grundlegende Bedingung“ eines Wünschens
sind, wenn überdies besondere Gehirnbestimmtheit vorhanden ist. Aber
auch die als Wünschensbedingungen in Betracht kommenden seelischen
Bestimmtheiten haben hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu besonderer
Seele ihre Bedingungen, darunter auch seelische Bedingungen, So daß
wir von den „wirkenden und grundlegenden Bedingungen
der besonderes Wünschen bedingenden Unlust“ sowie von den
„Wirkenden und grundlegenden Bedingungen des besonderes
Wünschen bedingenden Lustgewinngedankens“ sprechen können.
            
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