Full text : Finanzwissenschaft

70  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget
zu  diesen  gehört  ja  auch  die  Aufnahme  von  Anlehen,  die  Zustimmung ­
  der  Gesetzgebung  erfordern.
f)  Die  Detaillierung  des  Budgets.  Es  bedarf  keiner
besonderen  Auseinandersetzung,  daß  das  Budget  die  Einnahmen
und  Ausgaben  detailliert  nachweisen  muß  und  es  nicht  genügt,  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  in  je  eine  Ziffer  zusammenzufassen.  Es
würde  dies  eine  Beurteilung  des  Staatshaushaltes  ganz  ausschließen.
Nur  die  Votierung  in  einzelnen  Posten  gestattet  es.  daß  die  Budgetverhandlung ­
  ihrem  Zwecke  entspricht.  Jeder  Posten  muß  den
Gegenstand  einer  eigenen  Votierung  bilden.  Nur  in  ganz  besonderen
Ausnahmefällen  kann  die  Bewilligung  von  Pauschalen  ihre  Berechtigung ­
  haben.  In  England  nahm  die  Detaillierung  der  Posten  unter
Karl  II.  ihren  Anfang,  damit  nicht  die  zur  Fortführung  des  Krieges
gegen  die  Niederlande  bewilligten  Summen  zur  Deckung  der  Kosten
des  königlichen  Haushaltes  verwendet  werden  mögen.  Wenn  einerseits ­
  ohne  Detaillierung  der  Staatshaushalt  nicht  die  nötigen  Aufklärungen ­
  bietet,  so  ist  natürlich  eine  zu  weitgetriebene  Detaillierung ­
  gleichfalls  von  Nachteil.  Der  Staatshaushalt  der  größeren
Staaten  hat  einen  so  kolossalen  Umfang,  daß  derselbe  bei  mäßiger
Detaillierung  mehrere  hundert  Posten  umfaßt,  deren  eingehende
Behandlung  einen  bedeutenden  Teil  der  den  Debatten  gewidmeten
Zeit  in  Anspruch  nimmt.  Wird  die  Detaillierung  zuweit  getrieben,
so  kann  es  dahin  kommen,  daß  —  wenn  ansonst  keine  Schranken
für  die  Budgetdebatte  festgesetzt  sind  —  die  Verhandlungszeit  des
Parlaments  zum  großen  Teil  durch  die  Budgetdebatte  in  Anspruch
genommen  wird  und  für  die  eigentlichen  legislatorischen  Arbeiten
nur  wenig  Zeit  erübrigt.  Auch  darf  ja  (lie  Detaillierung  nicht
weitergeführt  werden,  als  es  möglich,  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit
die  künftige  Gestaltung  zu  fixieren.  Nun  ist  es  aber  natürlich  unmöglich, ­
  z.  B.  die  letzte  Aufteilung  gewisser  Einnahmen  und  Ausgaben, ­
  die  sich  in  wenigen  Mark  und  Heller  ausdrücken  kann,
durchzuführen.  Auch  muß  in  Betracht  gezogen  werden,  daß  eine
übertriebene  Detaillierung  die  Beweglichkeit  der  Regierung  hemmt,
was  selbst  auf  die  Verantwortlichkeit  derselben  ungünstig  zurückwirkt. ­
  Es  ist  dann  der  Verantwortlichkeit  des  Ministeriums  nichts
überlassen  und  so  wird  dieselbe  zum  mechanischen  Vollstrecker  des
Budgets.  Darum  kann  die  Detaillierung,  die  der  ökonomischen
Führung  des  Staatshaushaltes  dienen  soll,  gerade  zur  Ursache  der
Verschwendung  werden.  „Trop  de  division,  conduit  ä  trop  de  depenses“,
  sagte  Thiers.  So  fand  ich  im  englischen  Budget  Posten
von  wenigen  Schilling  (Einnahme  des  Museums  für  Kataloge  usw.).
Im  allgemeinen  weist  aber  das  englische  Budget  keine  zuweit  ge-
            
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