Full text : Finanzwissenschaft

72  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budgetnicht
  erreichenden  Betrag  einstellen  würde  und  dann  den  tlberschuli
des  ersten  Postens  zur  Deckung  des  Mangels  beim  zweiten  verwenden ­
  würde.  In  den  meisten  Staaten  ist  darum  das  Virement
nur  mit  der  Zustimmung  des  gesetzgebenden  Faktors  anwendbar
und  es  werden  die  Posten  spezialisiert  angeführt,  bei  welchen  das
Virement  gestattet  wird.  In  England  ist  das  Virement  nur  dem
Kriegs-  und  Marineminister  gestattet  mit  Bücksicht  auf  ihren  fast
die  ganze  Erde  umspannenden  Wirkungskreis.  Selbst  in  Rußland
ist  das  Virement  nur  nach  Verständigung  des  Finanzministers  und
der  obersten  Kontrollbehörde  möglich.
Natürlich  sind  Übertragungen  gänzlich  ausgeschlossen  zwischen
zwei  Finanzjahren.  Andererseits  ist  das  Übertragungsrecht  wohl
zu  unterscheiden  von  der  provisorischen  Verwendung  eines  Überschusses ­
  bei  einem  Posten  zur  Deckung  des  Mangels  bei  einem
anderen  Posten  (virement  ä  litre  provisoire  oder  ä  charge  de  restitution) ­
  unter  der  Voraussetzung,  daß  der  Ausgleich  noch  im
Laufe  desselben  Finanzjahres  stattfinden  wird.  Diese  Verwendung
ist  ohne  jeglichen  Nachteil  durchführbar,  ja,  kann  sogar  im  Interesse ­
  der  Finanz  Verwaltung,  wie  der  Verwaltung  im  allgemeinen
stehen ,  da  ja  die  Anforderungen  in  verschiedenen  Zweigen  des
Staatslebens  sich  nach  den  einzelnen  Monaten  ganz  ungleich  verteilen. ­

g)  Die  Übersichtlichkeit  des  Budgets,  oft  auch  Demokratisierung ­
  des  Budgets  genannt.  Jeder  Staatsbürger  ist  daran
interessiert,  sich  in  den  Wandelgängen  des  Budgets  bewegen  zu
können,  namentlich  gilt  das  für  demokratische  Staaten,  für  Staaten
des  allgemeinen  Wahlrechts.  Die  Übersichtlichkeit  hängt  von  der
Logik  der  Zusammenstellung  ab.  Ohne  Übersichtlichkeit  ist  es
selbst  für  den  Fachmann  schwer,  sich  zu  orientieren 1 ).
h)  Jährliche  Festsetzung  des  Budgets.  Auch  die
jährliche  Festsetzung  des  Budgets  ist,  wie  schon  aus  dem  Bisherigen
ersichtlich,  ein  wirtschaftlich  und  staatsrechtlich  wichtiges  Postulat.
In  früheren  Zeiten  kam  es  vor,  daß  das  Budget  auf  mehrere  Jahre
festgesetzt  wurde,  oft  auf  die  Regierungszeit  eines  Regenten.  Bei
einzelnen  Posten  macht  sich  dies  auch  noch  gegenwärtig  geltend,
so  Zivilliste  usw.  In  England  wird  die  Zivilliste  immer  bei  der
Thronbesteigung  festgestellt.  In  manchen  deutschen  Kleinstaaten
ist  auch  noch  gegenwärtig  das  zweijährige  System  geltend.  Die

>)  Der  Motivenbericht  des  französischeu  Budgets  für  das  Jahr  1891  sagt
„Sous  un  gouvernement  democratique  le  budget  doit  etre  claire,  simple,  tels
que  tous  les  citoyens  puissent  se  rendre  compte  des  charges  de  l’Etat  et  appretier ­
  l’emploi  des  deniers  publies.“
            
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