fullscreen: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

128 
natürlich niederreißen. In den Jahren 1907—1910 trug man in der 
Stadt Taihoku 2220 ab und im Distrikt Kagi 1106. 
Die Ausrottung der Ratten ferner bewirkt man dadurch, daß 
in Taihoku, Tainan und Amping für jedes Tier eine Prämie von 5 Sen 
gewährt wird; außerdem gelangen Preise in Höhe von 1—100 Yen 
zur Auslosung. Die Kosten werden in diesen drei Städten sämtlich 
von der Staatskasse gezahlt, in anderen Städten von der Sanitäts 
kasse. In den übrigen pestbedrohten Orten ist nach dem Statut der 
Ho-kö 1 ) eine jede Haushaltung verpflichtet, monatlich eine fest 
gesetzte Anzahl Ratten zu fangen und an die Behörde abzuliefern. 
Erreichen die abgelieferten Ratten die vorgeschriebene Zahl nicht, 
so wird ein bestimmter Betrag als Buße auferlegt. Auch bei den 
ährlich zweimal stattfindenden Reinigungen 2 ) werden die Ratten mit 
großem Eifer gefangen. Je nach Bedarf werden solche Säuberungen 
für einzelne Orte auch außerhalb der regelmäßigen Termine angesetzt. 
Der Rattenfang wird mit verschiedenartigen Rattenfallen oder 
mit Giften, wie arsenige Säure, Phosphor usw., bewerkstelligt, oder 
man macht durch Klopfen die in der Wand oder unter dem Fuß 
boden befindlichen Rattennester ausfindig, fängt und tötet die Tiere 
und gräbt die Nester aus. Von Juli 1902, wo man mit dem Ratten 
fangen begann, bis Juli 1910 wurden 37 020 228 Ratten und Mäuse 
gefangen. Die gefangenen Tiere werden bei der Distrikt- oder Unter 
distriktbehörde oder bei einer Polizeistation abgeliefert und von da 
nach einem bakteriologischen Uaboratorium versandt, um hier einer 
sorgfältigen Untersuchung unterzogen zu werden. Die in Taihoku und 
Umgegend gefangenen Tiere kommen in das Pestlaboratorium des 
Sanitätsbureaus, die in Tainan und Amping gefangenen Ratten in 
das Pestlaboratorium des Distriktamts Tainan; alle übrigen werden 
in die an allen größeren Orten befindlichen Untersuchungsstellen ge 
bracht, wo die Untersuchung von Polizeiärzten oder von Kö-i aus 
geführt wird. 
Alle Ärzte haben die von ihnen in Behandlung genommenen 
Pestfälle, auch wenn sie zweifelhaft sind, anzumelden. Unter Um 
ständen werden alle Wohnungen durch eigens zu diesem Zwecke 
entsandte Ärzte und Polizeibeamte auf etwaige Kranke revidiert. Die 
J ) vergl. Abschnitt 4 
2 ) vergl. Abschnitt 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.