Full text : Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

Diese  Verpflichtung  des  Hauses  ist  in  die  Arbeitsordnung  aufgenommen
uud  damit  zu  einem  Teil  des  Arbeitsvertrags  geworden.
Diese  Maßnahme  wirkt  für  manche  Arbeiterkategorien  wie  die  Bewilligung
von  Erholungstagen.  Der  Arbeiter  genießt  an  diesen  Tagen  erst  in  vollem
Maße  die  Vorzüge  einer  schönen,  geräumigen  Wohnung  und  einer  gesunden
landwirtschaftlichen  Beschäftigung.  Auch  für  Verbesserung  und  Verschönerung
seines  Heimes  sind  solche  freie  Stunden  förderlich.  In  diesem  Sinne  wird
durch  das  Wartegeld  zugleich  die  durch  den  Bau  von  Arbeiterwohnhäusern
eingeleitete  Wohnungspclitik  des  Hauses  ergänzt.
In  erster  Linie  werden  diejenigen  Arbeiter  berücksichtigt,  die  sich  freiwillig
melden;  bei  längerer  Dauer  der  Betriebseinschränkung  werden  alle  Arbeiter
der  in  Betracht  kommenden  Werkstätten  der  Reihe  nach  für  eine  ungefähr
gleiche  Zeitdauer  beurlaubt.  Die  Lohnsätze  betragen  für  den  Arbeitstag:
Für  verheiratete  männliche  Arbeiter  M.  3.50
Für  unverheiratete  männliche  Arbeiter  über  23  Jahre  M.  3.—
Für  unverheiratete  männliche  Arbeiter  im  Alter  von  20  23  Jahren..  M.  2.50
Für  unverheiratete  männliche  Arbeiter  im  Alter  von  18—20  Jahren  ..  M.  2.—
Für  unverheiratete  männliche  Arbeiter  im  Alter  von  16-18  Jahren..  M.  1.50
Für  weibliche  Arbeiter  über  18  Jahre  M.  1.50
Für  weibliche  Arbeiter  unter  18  Jahren  M.  1.25
wobei  das  Haus  noch  die  Beiträge  zur  Betriebskrankenkasse  und  zur  Invalidenversicherung ­
  für  die  Dauer  des  Wartegeldbezuges  zulegt.
Arbeiterinnen  ist  auch  Gelegenheit  gegeben,  in  der  Nähschule,  welche  in
solchen  Zeiten  den  ganzen  Tag  über  geöffnet  ist,  unter  Leitung  einer  Lehrerin
weibliche  Handarbeiten  auszuführen.
Im  Durchschnitt  der  letzten  5  Jahre  wurden  jährlich  M.  12913.—  für  Wartegeld ­
  verausgabt.
9.  Fürsorge  für  zu  militärischen  Übungen  einberufene
Fabrikangehörige.
Zu  militärischen  Übungen  Eingezogene  erhalten  für  die  Dauer  der  Einziehung ­
  bis  zu  acht  Wochen  eine  fortlaufende  Unterstützung  im  Betrage  von
2  Mark  für  ledige  Arbeiter  und  2.50  Mark  für  verheiratete  Arbeiter  für  jeden
Wochentag.  Volle  Lohnzahlung  bei  Anforderungen  des  Vaterländischen
Dienstes  findet  statt,  wenn  es  sich  um  Arbeitsverhinderungen  von  kürzerer
Dauer  handelt.

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