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Vas Konkursverfahren.
Können, vor der Eröffnung des Verfahrens von dem Gemein
schuldner oder nach der Eröffnung des Verfahrens von dem Ver
walter veräußert worden, so ist der Aussonderungsberechtigte be
fugt, die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung, soweit diese
noch aussteht, zu verlangen. Er kann die Gegenleistung aus der
Masse beanspruchen, soweit sie nach der Eröffnung des Verfahrens
zu derselben eingezogen worden ist. hat also z. B. der in Konkurs
geratene Kleinhändler den in Leihfässern bezogenen Wein unter
leihweiser Weitergabe der Fässer an seinen Abnehmer geliefert,
so braucht der Lieferant des Gemeinschuldners sich nicht mit der
Anmeldung des Wertes der Fässer als Konkursforderung und mit
der quotenmäßigen Befriedigung für diese Forderung zu begnügen;
er kann vielmehr vom Verwalter verlangen, daß dieser ihm den
auf Rückgabe der Leihfässer und etwaigen Ersatz ihres Wertes
abzielenden Anspruch abtritt, welcher dem Gemeinfchuldner gegen
seinen Abnehmer zusteht.
8 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung.
Wenn der finanzielle Zusammenbruch eines Schuldners un
mittelbar bevorsteht, kommt es häufig zu Rechtsgeschäften und
Rechtshandlungen, die dazu dienen, Vermögensstücke einzelnen
Gläubigern — verwandten oder sonst Nahestehenden — zuzu
führen und damit dem Zugriffe der Gesamtgläubigerschaft zu ent
ziehen. In den mannigfaltigsten Formen wird die Verkürzung
der Gläubigergesamtheit versucht: Ein Schuldner gibt seiner Tochter
eine seine Verhältnisse weit übersteigende Mitgift - der andere läßt
seinen Kindern seinen Grundbesitz zuschreiben,- ein Dritter über
trägt Außenstände an verwandte oder auch an Nichtverwandte
oder bestellt eine Hypothek für einen Unbeteiligten, wogegen sich
dieser zur Begleichung der Forderung eines nahen Angehörigen des
Schuldners verpflichtet- in einem anderen Falle wiederum machen
sich Gläubiger in Kenntnis der erfolgten Zahlungseinstellung durch
Übernahme der Ernte und des Viehes des Schuldners für ihr Gut
haben bezahlt- ein Kaufmann nimmt trotz erfolgter Zahlungs
einstellung feine vor längerer Zeit dem Schuldner gelieferten
Waren wieder zurück. Einem guten Freund überläßt der Schuldner
Waren weit unter dem Preis, vielleicht um dafür Bargeld zur
Befriedigung ihm nahestehender Personen zu erhalten. Ein anderer
Gläubiger läßt trotz Kenntnis von der Zahlungseinstellung und
von der Einreichung des Konkursantrags die gesamte habe des