Full text: Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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Vas Konkursverfahren. 
Können, vor der Eröffnung des Verfahrens von dem Gemein 
schuldner oder nach der Eröffnung des Verfahrens von dem Ver 
walter veräußert worden, so ist der Aussonderungsberechtigte be 
fugt, die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung, soweit diese 
noch aussteht, zu verlangen. Er kann die Gegenleistung aus der 
Masse beanspruchen, soweit sie nach der Eröffnung des Verfahrens 
zu derselben eingezogen worden ist. hat also z. B. der in Konkurs 
geratene Kleinhändler den in Leihfässern bezogenen Wein unter 
leihweiser Weitergabe der Fässer an seinen Abnehmer geliefert, 
so braucht der Lieferant des Gemeinschuldners sich nicht mit der 
Anmeldung des Wertes der Fässer als Konkursforderung und mit 
der quotenmäßigen Befriedigung für diese Forderung zu begnügen; 
er kann vielmehr vom Verwalter verlangen, daß dieser ihm den 
auf Rückgabe der Leihfässer und etwaigen Ersatz ihres Wertes 
abzielenden Anspruch abtritt, welcher dem Gemeinfchuldner gegen 
seinen Abnehmer zusteht. 
8 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung. 
Wenn der finanzielle Zusammenbruch eines Schuldners un 
mittelbar bevorsteht, kommt es häufig zu Rechtsgeschäften und 
Rechtshandlungen, die dazu dienen, Vermögensstücke einzelnen 
Gläubigern — verwandten oder sonst Nahestehenden — zuzu 
führen und damit dem Zugriffe der Gesamtgläubigerschaft zu ent 
ziehen. In den mannigfaltigsten Formen wird die Verkürzung 
der Gläubigergesamtheit versucht: Ein Schuldner gibt seiner Tochter 
eine seine Verhältnisse weit übersteigende Mitgift - der andere läßt 
seinen Kindern seinen Grundbesitz zuschreiben,- ein Dritter über 
trägt Außenstände an verwandte oder auch an Nichtverwandte 
oder bestellt eine Hypothek für einen Unbeteiligten, wogegen sich 
dieser zur Begleichung der Forderung eines nahen Angehörigen des 
Schuldners verpflichtet- in einem anderen Falle wiederum machen 
sich Gläubiger in Kenntnis der erfolgten Zahlungseinstellung durch 
Übernahme der Ernte und des Viehes des Schuldners für ihr Gut 
haben bezahlt- ein Kaufmann nimmt trotz erfolgter Zahlungs 
einstellung feine vor längerer Zeit dem Schuldner gelieferten 
Waren wieder zurück. Einem guten Freund überläßt der Schuldner 
Waren weit unter dem Preis, vielleicht um dafür Bargeld zur 
Befriedigung ihm nahestehender Personen zu erhalten. Ein anderer 
Gläubiger läßt trotz Kenntnis von der Zahlungseinstellung und 
von der Einreichung des Konkursantrags die gesamte habe des
	        
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