Full text : Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

I.  Vorbeugende  Fürsorge  für  besondere  Notlagen.

1.  Betriebskrankenkasse.
D ie  bereits  im  Dezember  1846  für  die  Arbeiter  gegründete  und  durch  das  Haus
unterstützte  Krankenkasse  wurde  im  Jahre  1879  in  eine  eingeschriebene
Hilfskasse  umgewandelt.  An  deren  Stelle  trat  am  1.  Januar  1885  eine  Betriebskrankenkasse. ­
  Die  Leistungen  dieser  Betriebskrankenkasse  gehen  in  folgendem
Umfange  über  das  gesetzliche  Maß  hinaus:
a)  Krankengeld  wird  gewährt:
1.  für  die  Dauer  von  52  Wochen;
2.  für  die  auch  auf  Wochentage  fallenden  Festtage;
3.  vom  ersten  Tage  der  Krankheit  im  Falle  eines  Betriebsunfalls.
b)  Außer  den  sogenannten  kleinen  Heilmitteln  übernimmt  die  Kasse  auch  die
Lieferung  künstlicher  Glieder.
c)  Die  Angehörigen  (Frauen  und  Kinder  unter  14  Jahren)  von  Kassenmitgliedern
erhalten  im  Falle  der  Erkrankung  auf  die  Dauer  von  13  Wochen:
1.  freie  ärztliche  Behandlung;
2.  freie  Arznei,  sowie  Brillen,  Bruchbänder  und  ähnliche  Heilmittel,  soweit
sie  den  Betrag  von  20  Mark  nicht  übersteigen.
Erweist  sich  die  Aufnahme  eines  erkrankten  Angehörigen  in  ein  Krankenhaus ­
  oder  in  eine  Heilstätte  als  notwendig,  so  tritt  an  die  Stelle  dieser  Leistungen ­
  ein  Geldbetrag  von  1  Mark  für  jeden  Tag.  Im  letzten  Jahre  wurde  bezahlt:

An  Krankengeld  M.  130304.62
Für  ärztliche  Behandlung  einschl.  Apotheke  ,,  M.  59481.88
Für  Angehörigen-Unterstützung  M.  42429.50
Hierzu  entrichten  Beiträge:
a)  Die  verheirateten  Mitglieder  3,6  Prozent  ihres  Lohnes;
b)  Die  ledigen  Mitglieder  3  Prozent  ihres  Lohnes;

während  das  Haus  gesetzmäßig  die  Hälfte  dieser  Beträge  zahlt.
2.  Freiwillige  Krankenkasse.
Neben  der  Betriebskrankenkasse  besteht  eine  weitere  Krankenkasse  zur
freiwilligen  Versicherung.  Sie  gewährt  ihren  Mitgliedern  Krankengeld  und
Sterbegeld.  Es  sind  drei  Lohnklassen  gebildet:

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