Full text: Die besonderen direkten Gemeindesteuern in Preußen

Vorwort. 
Obwohl die preußischen direkten Gemeindesteuern in der 
wissenschaftlichen Literatur durchaus die ihr gebührende Behand 
lung erfahren haben und auch die besonderen Steuern, d. h. die 
jenigen, welche nicht in Form von Zuschlägen zu den staatlich 
veranlagten Steuern erhoben werden, keineswegs außer acht ge 
lassen sind, so bilden sie doch entweder nur einen Bestandteil 
größerer Werke allgemeiner Natur oder sie sind der Gegenstand 
spezieller Untersuchungen, die, wie z. B. die Literatur über die 
Grundwertsteuer, sogar weitaus im Vordergrund stehen. 
An einer Darstellung, welche die gesamten besonderen direkten 
Gemeindesteuern zu umfassen und sie auf einer einheitlichen 
historischen und prinzipiellen Grundlage aufzubauen sucht, fehlte 
es aber bisher. Trotz der Größe des Stoffes und der Fülle des 
Materials schien es möglich, einen Versuch in dieser Richtung zu 
machen. Es war ja auch nicht die Aufgabe, jede kleine Einzel 
heit, vielfach lediglich steuertechnischen Charakters, jede Abwei 
chung von der Norm in ihren Ursachen und Wirkungen zu unter 
suchen; es mußte auch hier genügen, neben einer Untersuchung 
der besonderen direkten Steuern im allgemeinen, vorwiegend die 
Steuertypen zu erkennen und festzulegen. Allerdings bin ich auch 
bestrebt gewesen, auch die bestehenden Steuerordnungen der 
größeren Städte zur Darstellung zu bringen. Sie mußte aber not 
wendig auf die Stadtkreise beschränkt bleiben, eine Grenze, die 
schon mit der Schwierigkeit der Erlangung brauchbaren Materials 
gegeben war. 
Das für diesen Rahmen gewonnene Material habe ich haupt 
sächlich den Stadtverwaltungen, zu einem großen Teil dem Statisti 
schen Amt der Stadt Elberfeld und anderen statistischen Ämtern 
und der Zentralstelle des deutschen Städtetages in Berlin zu ver 
danken. Sie stellten mir, überwiegend mit vollendeter Liebens 
würdigkeit, ihre Akten, ihr Material und ihre Erfahrungen zur 
Verfügung. Ich bin ihnen zu großem Danke verpflichtet.
	        
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