Vorwort.
Obwohl die preußischen direkten Gemeindesteuern in der
wissenschaftlichen Literatur durchaus die ihr gebührende Behand
lung erfahren haben und auch die besonderen Steuern, d. h. die
jenigen, welche nicht in Form von Zuschlägen zu den staatlich
veranlagten Steuern erhoben werden, keineswegs außer acht ge
lassen sind, so bilden sie doch entweder nur einen Bestandteil
größerer Werke allgemeiner Natur oder sie sind der Gegenstand
spezieller Untersuchungen, die, wie z. B. die Literatur über die
Grundwertsteuer, sogar weitaus im Vordergrund stehen.
An einer Darstellung, welche die gesamten besonderen direkten
Gemeindesteuern zu umfassen und sie auf einer einheitlichen
historischen und prinzipiellen Grundlage aufzubauen sucht, fehlte
es aber bisher. Trotz der Größe des Stoffes und der Fülle des
Materials schien es möglich, einen Versuch in dieser Richtung zu
machen. Es war ja auch nicht die Aufgabe, jede kleine Einzel
heit, vielfach lediglich steuertechnischen Charakters, jede Abwei
chung von der Norm in ihren Ursachen und Wirkungen zu unter
suchen; es mußte auch hier genügen, neben einer Untersuchung
der besonderen direkten Steuern im allgemeinen, vorwiegend die
Steuertypen zu erkennen und festzulegen. Allerdings bin ich auch
bestrebt gewesen, auch die bestehenden Steuerordnungen der
größeren Städte zur Darstellung zu bringen. Sie mußte aber not
wendig auf die Stadtkreise beschränkt bleiben, eine Grenze, die
schon mit der Schwierigkeit der Erlangung brauchbaren Materials
gegeben war.
Das für diesen Rahmen gewonnene Material habe ich haupt
sächlich den Stadtverwaltungen, zu einem großen Teil dem Statisti
schen Amt der Stadt Elberfeld und anderen statistischen Ämtern
und der Zentralstelle des deutschen Städtetages in Berlin zu ver
danken. Sie stellten mir, überwiegend mit vollendeter Liebens
würdigkeit, ihre Akten, ihr Material und ihre Erfahrungen zur
Verfügung. Ich bin ihnen zu großem Danke verpflichtet.