Full text : Der deutsche Zollverein

10

glieder  des  Vereins  —  das  waren  im  wesentlichen  die  Hauptgrundzüge
  des  von  Nebenius  ausgearbeiteten  Vorschlags^
Man  erkennt  unschwer  die  bedenklichen  Schwächen  dieses  Entwurfs. ­
  Die  geplante  Mautkommission  griff  tief  ein  in  die  ängstlich
gewahrten  Souveränitätsrechte  der  einzelnen  Staaten,  während
wiederum  das  uneingeschränkte  Kontrollrecht  der  Einzelregierungen
die  Quelle  unendlicher  und  nutzloser  Scherereien  und  Auängeleien
werden  mußte,  hierzu  sahen  sich  durch  das  Prinzip  der  einfachen
Majorität  bei  den  Abstimmungen  die  größeren  Staaten  der  Gefahr
ausgesetzt,  gelegentlich  und  vielleicht  gerade  in  den  für  sie  wichtigsten ­
  Punkten  von  den  kleinen  Staaten  majorisiert  zu  werden.  Es
ergab  sich  dazu  noch  ein  prinzipieller  Gegensatz  zwischen  Baden  und
Bayern.  Dieses  verlangte  im  Interesse  seiner  sich  schon  damals  in
Nürnberg  und  Augsburg  entfaltenden  Industrie  einen  prohibitiven
Eharakter  der  gemeinsamen  Zollgesetzgebung,  während  Nebenius
ziemlich  scharf  im  Namen  seiner  Regierung  erklärte,  daß  diese  sich
niemals  mit  einem  Systeme  einverstanden  erklären  werde,  welches
das  Interesse  des  Ackerbaus  der  künstlichen  Pflege  der  Manufakturen
und  Fabriken  opfere,  durch  Ausfuhrverbote  oder  hohe  Auflagen  die
Verarbeitung  roher  Stoffe  im  Lande  erzwingen  wolle  und  den  Preis
der  notwendigen  Lebensbedürfnisse  und  folglich  den  Arbeitslohn
niedrig  zu  halten  suche.  Sie  stimme  daher  für  größere  Ausdehnung
der  Zollbefreiung  auf  alle  hierfür  in  Frage  kommenden  Artikel.
Es  widersprach  diesem.  Standpunkte  nicht,  wenn  Bayern  den
Antrag  stellte,  zunächst  vor  allem  alles  dasjenige  zur  Beratung  zu
nehmen,  was  den  freien  Verkehr  der  Lebensrnittel  betreffe;  darüber
solle  man  sich  nicht  nur  hier  in  Darmstadt  einigen,  sondern  auch
ähnliche  Anregungen  am  Bundestag  geben.  Nebenius  ging  nun
zwar  auf  Bayerns  Vorschlag  ein  und  legte  im  Januar  1821  einen
Vertragsentwurf  für  den  gegenseitigen  Verkehr  mit  Nahrungsmitteln ­
  vor,  aber  andererseits  intriguierte  er,  gereizt  durch  Bayerns
Einwendungen  wider  seinen  oben  erwähnten  Verfassungsentwurf,
gegen  dieses,  indem  er  das  Mißtrauen  der  kleineren  Staaten  gegen
den  Großstaat  wach  rief.  Bald  beschuldigte  man  Bayern  ganz  offen,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.