Full text : Der deutsche Zollverein

noch  keine  konstitutionelle  Verfassung,  und  man  darf  wohl  berechtigten
Zweifel  hegen,  ob  es  im  Besitze  einer  solchen  in  Aachen  des  Zollvereins
mit  einer  so  zielsicheren  Konsequenz  und  mit  solchem  Erfolg  hätte  vorwärts ­
  kommen  können,  wenn  es  z.B.  Btraßenbauten,  Vertragsschlüsse
u.  dergl.  von  dem  Votum  seiner  Kammern  hätte  abhängig  machen
müssen.  Ferner  trat,  schon  in  der  ersten  Konferenz  von  Bayern
angeregt,  aber  auch  von  Preußen  mit  gebührendem  Interesse
aufgenommen,  die  Zuckerfrage  mehr  in  den  Vordergrund.  Es
handelte  sich  sowohl  um  Rübenzucker,  dessen  Fabrikation  damals
freilich  noch  in  den  Anfängen  lag  und  die  spätere  kolossale  Entwickelung
nicht  entfernt  ahnen  ließ,  als  um  die  Raffinerien  von  kolonialem
Rohzucker.  Alan  kam  zunächst  nur  zu  dem  Beschluß,  daß  neue
Raffinerieen  von  Rohzucker  die  den  früheren  Anlagen  der  Art
gewährten  Vergünstigungen  nur  erhalten  sollten,  wenn  sie  am
Bitze  eines  Zollamtes  lägen,  und  daß  zwar  Raffinerie  von  Rohzucker ­
  und  Erzeugung  von  Rübenzucker  von  derselben  Fabrik,  jedoch
nicht  gleichzeitig,  sondern  der  Kontrolle  wegen  in  getrennten
Perioden  vorgenommen  werden  dürfe.
Die  Zuckerfrage  sollte  aber  bald  eine  politische  Bedeutung  erlangen. ­
  Ende  1835  war  in  Polland  ein  Dekret  erschienen,  durch
das  die  Regierung,  um  der  eigenen  Landwirtschaft  einen  Gefallen
zu  tun,  deutsches  Getreide  mit  einem  hohen  Zolle  belegte.  Die
Antwort  des  Zollvereins  ließ  nicht  auf  sich  warten.  Polland
führte  nämlich  den  Rhein  herauf  am  meisten  Zucker  ein.  Der
raffinierte  Zucker  wurde  pro  Zentner  mit  1t  Talern,  der  Rohzucker ­
  mit  8  Talern,  für  Raffinerien  sogar  nur  mit  5  Talern
pro  Zentner  belastet.  Dieser  letztere  Umstand  ließ  die  Einfuhr
von  dem  nicht  raffinierten,  dem  sogenannten  Lompenzucker  stark
emporgehen,  weil  die  Kosten  der  Reinigung  mit  Zuschlag  der
Verbrauchssteuer  immer  noch  nicht  an  jenen  11-Taler-Zoll  heranreichten. ­
  Man  traf  nun  gegen  die  polländische  Ulaßregel  die
Retorsion,  daß  der  5atz  für  Lompen  vom  1.  Januar  1837  auf
die  gleiche  pöhe  wie  für  Raffinade  gehoben  wurde;  dadurch  versetzte ­
  man  freilich  auch  der  heimischen  Raffinierie  einen  schweren

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