Full text: Versicherung und Wirtschaft

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Vorgänge darzulegen, die inneren Ursachen der Erscheinungen 
zu erkennen und aus den Motiven der sie verursachenden Men 
schen zu erklären. Ihr sind die Begriffe daher nur Namen 
für Erscheinungen, die sie durch Beobachtung und Erfahrung 
zu ergründen sucht. 3 ) Braucht sie auch, rvie jede Wissenschaft 
die Begriffsbildung zur Erkenntnis, zur Beschreibung des In 
halts und der Ursachen der Erscheinungen, so entscheidet hier 
vielfach nicht die absolute Richtigkeit, sondern die Zweckmäßigkeit. 
Wo aber die Beschreibung fest begrenzte Begriffe erfordert, 
wo es sich nicht um allgemeine, sondern um konkrete Begriffe 
handelt, da mutz auch die Wirtschaftslehre diese Begriffe genau 
zu erfassen suchen. 
Die Begriffe der Volkswirtschaftslehre sind, wie Con 
rad^) betont „noch keineswegs genügend durchgearbeitet und 
endgültig festgestellt". Freilich der Begriffskultus, der sich unter 
dem Einflüsse Hegel'scher Philosophie der Wissenschaft des vori 
gen Jahrhunderts bemächtigt hatte, gilt heute als überwundene 
„unheilvolle Verwirrung". Die Begriffe sind nicht selbständige 
Wesen (Realbegriffe), aus denen der Kern der Sache und 
damit alles übrige zu erkennen ist. 
2. Die herrschende Richtung in der Privatrechtslehre will 
allerdings die Hegel'sche Spekulation, die eigene Phantasie 
walten lassen und die Erscheinungen und das Interesse des 
Wirtschaftslebens für die Begriffsbildung nicht in den Vor 
dergrund stellen. Sie will die Rechtsordnung, — die „Zwangs 
ordnung sozialer Verhältnisse," einer Maschine vergleichbar, die 
„dem zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse notwendigen 
Zusammenwirken der Menschen den stetig geordneten Gang 
zu sichern" bestimmt ist, — nur in formal-logischer Weise be 
handeln. Sie sieht in der Rechtsordnung „einen Aufbau wissen 
schaftlich gefundener allgemeiner Prinzipien, die weit genug 
gefatzt sind, um aus ihnen alle Spezialnvrmen, deren man je * S. 
3 ) Vgl. Schmoller a. a. O. S. 456 f., 469f., Lexis a. a. O. 
S. 1233 ff., Allgem. Volkswirtschaftslehre (Berlin u. Leipzig 1910) S. 23. 
ff Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, Teil I (Jena 
1910) S. 25.
	        
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