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Vorgänge darzulegen, die inneren Ursachen der Erscheinungen
zu erkennen und aus den Motiven der sie verursachenden Men
schen zu erklären. Ihr sind die Begriffe daher nur Namen
für Erscheinungen, die sie durch Beobachtung und Erfahrung
zu ergründen sucht. 3 ) Braucht sie auch, rvie jede Wissenschaft
die Begriffsbildung zur Erkenntnis, zur Beschreibung des In
halts und der Ursachen der Erscheinungen, so entscheidet hier
vielfach nicht die absolute Richtigkeit, sondern die Zweckmäßigkeit.
Wo aber die Beschreibung fest begrenzte Begriffe erfordert,
wo es sich nicht um allgemeine, sondern um konkrete Begriffe
handelt, da mutz auch die Wirtschaftslehre diese Begriffe genau
zu erfassen suchen.
Die Begriffe der Volkswirtschaftslehre sind, wie Con
rad^) betont „noch keineswegs genügend durchgearbeitet und
endgültig festgestellt". Freilich der Begriffskultus, der sich unter
dem Einflüsse Hegel'scher Philosophie der Wissenschaft des vori
gen Jahrhunderts bemächtigt hatte, gilt heute als überwundene
„unheilvolle Verwirrung". Die Begriffe sind nicht selbständige
Wesen (Realbegriffe), aus denen der Kern der Sache und
damit alles übrige zu erkennen ist.
2. Die herrschende Richtung in der Privatrechtslehre will
allerdings die Hegel'sche Spekulation, die eigene Phantasie
walten lassen und die Erscheinungen und das Interesse des
Wirtschaftslebens für die Begriffsbildung nicht in den Vor
dergrund stellen. Sie will die Rechtsordnung, — die „Zwangs
ordnung sozialer Verhältnisse," einer Maschine vergleichbar, die
„dem zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse notwendigen
Zusammenwirken der Menschen den stetig geordneten Gang
zu sichern" bestimmt ist, — nur in formal-logischer Weise be
handeln. Sie sieht in der Rechtsordnung „einen Aufbau wissen
schaftlich gefundener allgemeiner Prinzipien, die weit genug
gefatzt sind, um aus ihnen alle Spezialnvrmen, deren man je * S.
3 ) Vgl. Schmoller a. a. O. S. 456 f., 469f., Lexis a. a. O.
S. 1233 ff., Allgem. Volkswirtschaftslehre (Berlin u. Leipzig 1910) S. 23.
ff Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, Teil I (Jena
1910) S. 25.