Full text : Versicherung und Wirtschaft

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lichen  entsteht.  Nicht  unmittelbarer  Zweck  aber  ist  die  Ansammlung ­
  dieser  Kapitalien  selbst,  denn  diese  letztere  wird
nicht  vom  Versicherer  bewirkt,  sondern  von  dem  Versicherten
selbst,  für  welchen  in  dieser  Hinsicht  der  Versicherer  nur  den
Geschäftsführer  macht.  .  .  Bei  der  Lebensversicherung  sind  in
der  jährlichen  Leistung  des  Versicherten  2  Elemente  zu  unterscheiden; ­
  das  eine  ist  der  kapitalbildende  Betrag,  das  andere
ist  das  Äquivalent  für  die  von  dem  Versicherer  zu  übernehmende
Gefahr,  daß  die  Lebensdauer  des  Versicherten  nicht  ausreiche,
um  aus  seinen  Beiträgen  das  gewünschte  Kapital  zu  bilden.
Nur  das  2.  Element  ist  eine  eigentliche  Prämie;  das  erstere
Element  dagegen  ist  eine  Kapitaleinzahlung."
2B  eigner 80 )  begründet  die  Spartheorie  folgendermaßen:
„Gesichert  wird  durch  sie  die  sichere  Erreichung  des  Sparzicls
in  bezug  auf  die  Höhe  der  zu  ersparenden  Summe  (Versicherungskapital), ­
  soweit  der  Tod  die  sonstige  Erreichung  dieses
Ziels  durch  Einzelersparung  (und  Veranlagung  mit  Zinseszins,
die  im  einzelnen  auch  schwierig  ist),  bei  früherer  als  der  der
mittleren  Lebensdauer  entsprechenden  Sterblichkeit  unmöglich
machen  würde."  „Die  Gewähr,  dieses  Ziel  (unter  der  erwähnten
Voraussetzung)  zu  erreichen,  gibt  nur  die  Versicherung,  welche
daher  auch  bei  allen  Zweigen,  nicht  am  wenigsten  auch  bei  der
Lebensversicherung,  mehr  und  anderes  als  eine  bloße  Sparkasse
und  dgl.  ist  oder  leistet."  „Nur  bei  ihr  besteht  die  Sicherheit,
einerlei,  ob  das  gefahrdrohende  Ereignis  sofort  nach  Beginn
der  Prämienzahlung  oder  Reservebildung  oder  später  eintritt,
daß  der  Sparer  und  Versicherte  über  den  zur  Deckung  des
Schadens  oder,  bei  der  Lebensversicherung,  über  den  für  den
Versorgungszweck  erforderlichen  Wertbetrag  verfügt.  Denn
durch  die  Versicherung  werden  gerade  in  ihren  nachteiligen ­
  ökonomischen  Wirkungen  die  Zufälle
eines  unerwartet  früheren  Eintritts  des  gefahrdrohenden ­
  Ereignisses  und  all  der  möglichen
Unterbrechungen  des  Spar-  und  Rücklegungsm

 )  a.  a.  O.  S.  1009  §  36,  S.  959  §  11.
            
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