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Mumenmachen lernt, auch am Sonntag ins Geschäft kommen musien. Von
außen war an dem Geschäft nichts zu sehen. Die Mädchen muhten durch die
Hintertür gehen, damit man nichts bemerkt. Aber tote mern Vater das
erfuhr daß das arme Mädel auch noch am Sonntag m die Schwttzbude
kriechen mußte, da machte er die Anzeige, und am nächsten Sonntag kam dre
Volizei und schickte die Mädels nach Hause und dte Metstertn mußte Strafe
bezahlen. Da siehst du doch, Wilhelm, daß die Gesetze für uns wtchttg sind
und auf die Gesetzgeberei kann man doch nur eintotrken, wenn man Poltttk
„Wenn aber die Gesetze gar so wichtig sind," wandte nun Wilhelm
wieder ein, „dann weiß ich wieder nicht,'wozu die Gewerkschaften sind. Dann
läßt sich doch alles durch Gesetze regeln." l
„Das ist schon deshalb nicht richtig," ekwiderte tch, „Werl das Gesetz
nur allgemeine Vorschriften erlassen kann. Die Verhältmsfe sind aber fast tn
sedem Betrieb verschieden. Das Gesetz kann deshalb nur anordnen, wav
überall durchführbar ist, die Gewerkschaft kann aber oft darüber htnaus
m einzelnen Betrieben noch viel mehr durchsetzen. Dann t,t es auch meist
ungeheuer schwierig, ein neues Gesetz durchzubrmgen, wahrend es oft den
Gewerkschaften, wenigstens auf einzelnen Gebteten, Mel letchter gelingt
selbst das durchzusetzen, was das Gesetz bewirken sollte. Endlich aber erlangt
Gesetz gerade erst durch die Wirksamkeit der Gewerkschaften lerne volle
Geltung: denn die wachen am sorg-fältigsten über seiner Ausführung. So
ergänzen sich die Tätigkeit der Gewerkschaften und die der Gesetzgebung
in der wirksamsten Weise." , . 0 , „1
„Gibt es denn überhaupt gesetzliche Bestimmungen über den Lohn^
fragte Karl. „ , „
„Ueber die Art der Auszahlung und Aehnliches bestimmt das Gesetz,
entaegnete ich: „aber über die Höhe des Lohnes sagt es gar nichts, und oo-j
ist auch schwer möglich, da die Verhältnisse zu verschiedenartig sind. Dtt
gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich meist auf die Arbeitszeit, besonders
von Frauen und jugendlichen Arbeitern, also gerade dem Teile der Arbeiter
schaft, der sich am schwersten durch eigene Organisation schützen kann.
„Also ist da eine Art Arbeitsteilung," meinte Karl. „Die Gesetz
gebung übernimmt das zur Erledigung, was die Gewerkschaften nicht machen
können und umgekehrt."
„Leider stimmt das nicht ganz," erwiderte ich, „denn es bleibt noch W
viel übrig, was die Gewerkschaften nicht leisten können, wofür aber auch
keine Gesetze bestehen. Immerhin aber ergänzen sich, wie ich schon vorhin
sagte, die Gewerkschaften und die Gesetzgebung in wirksamer Weise, besoii-
ders in der Bestimmung der Arbeitszeit, und die ist für den Arbeiter fast
noch wichtiger als die Festsetzung des Lohnes."
Die Arbeitszeit.
„Das ist aber doch eine Uebertreibung," meinte Karl, „wenn du sagst,
daß die Bestimmung der Arbeitszeit für den Arbeiter fast noch wichtiger
ist als die Festsetzung des Lohnes. Gewiß ist es für mich sehr wichtig,
wie lange ich am Tage arbeite, wann ich Feierabend machen kann; aber ohne