Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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Mumenmachen  lernt,  auch  am  Sonntag  ins  Geschäft  kommen  musien.  Von
außen  war  an  dem  Geschäft  nichts  zu  sehen.  Die  Mädchen  muhten  durch  die
Hintertür  gehen,  damit  man  nichts  bemerkt.  Aber  tote  mern  Vater  das
erfuhr  daß  das  arme  Mädel  auch  noch  am  Sonntag  m  die  Schwttzbude
kriechen  mußte,  da  machte  er  die  Anzeige,  und  am  nächsten  Sonntag  kam  dre
Volizei  und  schickte  die  Mädels  nach  Hause  und  dte  Metstertn  mußte  Strafe
bezahlen.  Da  siehst  du  doch,  Wilhelm,  daß  die  Gesetze  für  uns  wtchttg  sind
und  auf  die  Gesetzgeberei  kann  man  doch  nur  eintotrken,  wenn  man  Poltttk

„Wenn  aber  die  Gesetze  gar  so  wichtig  sind,"  wandte  nun  Wilhelm
wieder  ein,  „dann  weiß  ich  wieder  nicht,'wozu  die  Gewerkschaften  sind.  Dann
läßt  sich  doch  alles  durch  Gesetze  regeln."  l
„Das  ist  schon  deshalb  nicht  richtig,"  ekwiderte  tch,  „Werl  das  Gesetz
nur  allgemeine  Vorschriften  erlassen  kann.  Die  Verhältmsfe  sind  aber  fast  tn
sedem  Betrieb  verschieden.  Das  Gesetz  kann  deshalb  nur  anordnen,  wav
überall  durchführbar  ist,  die  Gewerkschaft  kann  aber  oft  darüber  htnaus
m  einzelnen  Betrieben  noch  viel  mehr  durchsetzen.  Dann  t,t  es  auch  meist
ungeheuer  schwierig,  ein  neues  Gesetz  durchzubrmgen,  wahrend  es  oft  den
Gewerkschaften,  wenigstens  auf  einzelnen  Gebteten,  Mel  letchter  gelingt
selbst  das  durchzusetzen,  was  das  Gesetz  bewirken  sollte.  Endlich  aber  erlangt
Gesetz  gerade  erst  durch  die  Wirksamkeit  der  Gewerkschaften  lerne  volle
Geltung:  denn  die  wachen  am  sorg-fältigsten  über  seiner  Ausführung.  So
ergänzen  sich  die  Tätigkeit  der  Gewerkschaften  und  die  der  Gesetzgebung
in  der  wirksamsten  Weise."  ,  .  0  ,  „1
„Gibt  es  denn  überhaupt  gesetzliche  Bestimmungen  über  den  Lohn^

fragte  Karl.  „  ,  „
„Ueber  die  Art  der  Auszahlung  und  Aehnliches  bestimmt  das  Gesetz,
entaegnete  ich:  „aber  über  die  Höhe  des  Lohnes  sagt  es  gar  nichts,  und  oo-j
ist  auch  schwer  möglich,  da  die  Verhältnisse  zu  verschiedenartig  sind.  Dtt
gesetzlichen  Bestimmungen  beziehen  sich  meist  auf  die  Arbeitszeit,  besonders
von  Frauen  und  jugendlichen  Arbeitern,  also  gerade  dem  Teile  der  Arbeiterschaft, ­
  der  sich  am  schwersten  durch  eigene  Organisation  schützen  kann.
„Also  ist  da  eine  Art  Arbeitsteilung,"  meinte  Karl.  „Die  Gesetzgebung ­
  übernimmt  das  zur  Erledigung,  was  die  Gewerkschaften  nicht  machen
können  und  umgekehrt."
„Leider  stimmt  das  nicht  ganz,"  erwiderte  ich,  „denn  es  bleibt  noch  W
viel  übrig,  was  die  Gewerkschaften  nicht  leisten  können,  wofür  aber  auch
keine  Gesetze  bestehen.  Immerhin  aber  ergänzen  sich,  wie  ich  schon  vorhin
sagte,  die  Gewerkschaften  und  die  Gesetzgebung  in  wirksamer  Weise,  besoiiders
  in  der  Bestimmung  der  Arbeitszeit,  und  die  ist  für  den  Arbeiter  fast
noch  wichtiger  als  die  Festsetzung  des  Lohnes."

Die  Arbeitszeit.
„Das  ist  aber  doch  eine  Uebertreibung,"  meinte  Karl,  „wenn  du  sagst,
daß  die  Bestimmung  der  Arbeitszeit  für  den  Arbeiter  fast  noch  wichtiger
ist  als  die  Festsetzung  des  Lohnes.  Gewiß  ist  es  für  mich  sehr  wichtig,
wie  lange  ich  am  Tage  arbeite,  wann  ich  Feierabend  machen  kann;  aber  ohne
            
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