Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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Diebstahl großer Koblengebiete 
Will man sich eine passende Vorstellung von Goulds 
Diebstählen bei den Machenschaften und dem Zustande- 
bringen der Union-Pacific- Konsolidierung bilden, so bleibt 
sine bloße Geldberechnung wirkungslos, Die von Gould 
und seinen Nachfolgern geraubten natürlichen Schätze 
können nicht in Geldwert ausgedrückt werden. Z. B. 
die dem Volke gestohlenen enormen Kohlenlager — wer 
kann sagen, wie groß ihr Geldwert ist? Die Kommission 
für den Handel von Staat zu Staat gibt an, daß tatsächlich 
der ganze Kohlenvorrat von Oklahoma, Utah und Wyoming 
Eigentum und Monopol des Gould-Eisenbahnsystems ist, 
hauptsächlich der Denver- und Rio Grande-Eisenbahn, 
eine der zahlreichen westlichen Eisenbahnlinien, die Gould 
in der Gewalt hatte und seinen Kindern hinterließ. 
Seit 1866 sind diese Diebstähle von Kohlen- und Öl- 
gebieten beständig fortgesetzt worden, abgesehen von ge- 
legentlichen, durch amtliche Untersuchungen hervor- 
gebrachten Unterbrechungen. Diese verhinderten in keiner 
Weise eine noch stärkere Wiederaufnahme. Die Kommission 
für den Handel von Staat zu Staat berichtete kürzlich, daß 
die Gould- und Harriman-Linien in einem großen Gebiet 
jenseit des Mississippi „den Bergwerksbetrieb, Transport 
und Verkauf der Kohlen an ihren Linien vollständig be- 
herrschen‘. Ungezählte Aktenstücke und Zeugenaus- 
sagen, die in amtlichen Bänden gesammelt sind, er- 
härten die Anklagen auf Betrug, Meineid und Gewalttat. 
Aber diejenigen, die aus jenen kolossalen Betrügereien 
Nutzen zogen, haben guten Grund, über all diese wirkungs- 
losen Untersuchungen belustigt zu lächeln. Das Besitz- 
recht an dem größten Teil des gestohlenen Eigentums, wie 
es auch erlangt sein mochte, haben sie; der Regierung 
gelang es nur, etwas davon zurückzubekommen, aber ver- 
hältnismäßig wenig. Im ganzen sind die Gewinnenden sehr 
zufrieden. 
Man darf nicht annehmen, daß Goulds geistige Tätigkeit 
von seinen Räubereien bei der Union Pacific so in Anspruch 
genommen war, daß er in anderen Richtungen liegende
	        
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