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Von dem Gesamtzuschußbedarf der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich
‘Reich, Länder, Gemeinden [Gemeindeverbände] und Hansestädte) werden durch Ein-
nahmen aus Erwerbsvermögen und Steuern zusammen 1913/14 92,7, 1925/26 95,0.
1926/27 93,9 und 1927/28 99,4 vH gedeckt.
b. Die Steuereinnahmen und Erträge des Erwerbsvermögens
als Allgemeine Deckungsmittel in den einzelnen Ländern
Ein Vergleich der Bedeutung, .die den beiden Gruppen der Allgemeinen Deckungsmittel
für die Deckung des Zuschußbedarfs des Landes und seiner Gemeinden (Gemeinde-
verbände) in den einzelnen Ländern zukommt, zeigt größere Verschiedenheiten. Der
Gesamtzuschußbedarf von Land und Gemeinden (Gemeindeverbänden)
zusammen wurde 1913/14 in Mecklenburg-Schwerin zu 50,9, in Anhalt zu 41,1
und in Braunschweig zu 37,7 vH durch Erträge des Erwerbsvermögens gedeckt. Relativ
gering erscheint dagegen der durch Einnahmen aus staatlichen und kommunalen Erwerbs-
vermögen gedeckte Teil des Gesamtzuschußbedarfs in Hessen (8,7 vH), in Waldeck
(15,5 vH) und in Württemberg (17,1 vH). Umgekehrt zeigen 1913/14 den stärksten
Anteil der Steuereinnahmen an der Deckung des Gesamtzuschußbedarfs Hessen und
Iidenburg (je 96,6 vH), ferner Sachsen (82,9 vH) und Waldeck (81,1 vH). Auffallend
niedrig sind 1913/14 die auf Land und Gemeinden (Gemeindeverbände) entlallenden
Steuereinnahmen in Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin, wo sie nur 33,1
und 48,9 vH des Gesamtzuschußbedarfs decken.
Die Nachkriegszeit zeigt im Vergleich zur Vorkriegszeit in der Zusammensetzung der
zuf Land und Gemeinden (Gemeindeverbände) zusammen entfallenden Allgemeinen
Deckungsmittel weitgehende Verschiebungen. Mit Ausnahme von Hessen und Bremen
‘1926/27 auch Waldeck) ist in allen Ländern ein Rückgang der Bedeutung der Ein-
nahmen aus dem Erwerbsvermögen von Land und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zu-
sammen zu beobachten. Dagegen ist die Bedeutung der Steuereinnahmen von Land und
Gemeinden (Gemeindeverbänden) zusammen in der Nachkriegszeit in fast allen Ländern
zestiegen.
Die größten Veränderungen in der Zusammensetzung der auf Land und Gemeinden
‘Gemeindeverbände) zusammen entfallenden Allgemeinen Deckungsmittel zeigen Meck-
‚enburg-Schwerin, Anhalt, Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg-Lippe, d. h. diejenigen
Länder, die 1913/14 einen relativ hohen Teil des Gesamtzuschußbedarfs durch Einnahmen
zus dem Erwerbsvermögen deckten. Über den Umfang dieser größeren Veränderungen
unterrichtet nachstehende Übersicht.
Von dem Gesamtzuschußbedarf des Landes und der Gemeinden (Gemeindeverbände)
werden gedeckt durch Einnahmen
aus
Mecklenburg-Schwerin ..
Anhalt s.c..0.00000.0000
Mecklenburg-Strelitz....
Schanmburg-Lippe ..... |
Erwerbsvermögen
vor _______ Nach
dem Krieg
vH a
nn
Steuern
vor "
2 dem Krieg
a vH a
50.9
1,1
60,4
33.7
zwischen zwischen
13,1 u. 18,9 48,9 76,4 u. 95,6
10,1 » 20,0 63,7 81,8 » 86,2
24,6 » 31,7 33,1 64,3 » 70,5
12,6 » 15,5 63,5 77.5 » 92,8
Die relativ geringsten Verschiebungen in der Zusammensetzung der Allgemeinen
Deckungsmittel zeigt demgegenüber ein Vergleich der Vor- und Nachkriegszeit in Hessen
ınd Waldeck.
In Hessen werden vor dem Kriege durch Einnahmen aus dem Erwerbsvermögen 8,7
ınd durch Einnahmen aus Steuern 86,6 vH des Gesamtzuschußbedarfs vedeckt. Nach