Contents : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

26

her  brach  lag,  und  das  war  der  Fall  bei  dem  überwiegenden
Teile  der  deutschen  Arbeitnehmer.  Diese  individuelle  Triebkraft
als  volkswirtschaftliche  Energie  einzusetzen,  ist  der  Fortschritt  in
der  neuen  Wirtschaft,  dem  die  Fähigkeit  zu  gesteigerter  Leistung
entspringen  soll.  Es  wäre  ein  wirtschaftlich  ungesundes  System,
dem  arbeitenden  Menschen  erhöhte  Pflichten  zuzuweisen,  ohne
daß  man  ihm  die  diesen  Pflichten  entsprechenden  Rechte  zugesteht.
Die  notwendige  Erhöhung  der  Leistungen  schafft  erhöhte  Pflichten,
und  deshalb  ist  es  ein  Grundgebot  der  Gerechtigkeit,  diese
erhöhten  Pflichten  auch  mit  erhöhten  Rechten  zu  verbinden.  Die
Steigerung  der  Arbeitsfreudigkeit  kann  aber  nur  Hand  in
Hand  gehen  mit  der  Erhöhung  der  sozialen  Stellung  des
arbeitenden  Menschen.  Sie  wird  dadurch  erreicht,  daß  der  Klassenunterschied, ­
  der  bisher  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
bestanden  hat,  zu  existieren'  aufhört  und  an  seine  Stelle  eine  vollkommene ­
  Gleichstellung  tritt.  Die  dem  Arbeitswerte  entsprechenden ­
  Rechte  sind:  Mitbesitz,  Mitverwaltung  und
Mitnutznießung  des  Betriebes,  sie  finden  in  der  Arbeitsaktie ­
  ihren  Ausdruck.
Eine  Teilhaberschaft  des  arbeitenden  Menschen  entspringt
daraus,  daß  seine  Arbeit  als  Einlage  in  den  Betrieb  gewertet  wird.
Es  finden  sich  mithin  Kapital  und  Arbeit  nicht  wie  bisher  im
Dienstvertrage  zusammen,  sondern  auf  der  Grundlage  eines  Genossenschaftsvertrages.
  Dem  Mitbesitz  entspricht  die  Mitverwaltung,
  zu  der  der  arbeitende  Mensch  bereits  durch  das  Betriebsrätegesetz ­
  das  Recht  erhalten  hat.  Der  Arbeiter  wird  sich  mithin
künftig  nicht  mehr  allein  als  das  Objekt  im  Betriebe  fühlen  können,
wodurch  der  soziale  Gegensatz  mit  absoluter  Sicherheit  überbrückt
wird.  Daß  er  als  Miteigentümer  und  Mitunternehmer  auch  die
Mitnutznießung  hat  und  haben  muß,  ist  eine  aus  dem  anderen
resultierende  Selbstverständlichkeit.  Jedem  das  Seine  und
alles  dem  Ganzen,  das  ist  und  kann  allein  das  Losungswort
der  neuen  fortschrittlichen  Wirtschaft  sein.
Aus  dem  Dienstverhältnis  wird  ein  Sozietätsverhältnis,
und  als  solches  fasse  ich  die  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit  auf.  Das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  gleicht  mithin  dem  Verhältnis,  wie  es  etwa  zwischen
dem  Unternehmer  und  einem  tätigen  Teilhaber  besteht.
Auf  diesem  Wege  erhält  die  deutsche  Wirtschaft  einen  rein
individualistischen  Charakter.  Das  individuelle  Prinzip  war  bisher
nur  auf  die  Oberschichten  beschränkt,  und  hat  sich  dort  in  einer
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.