Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

3. DER INTERVALUTARISCHE KURS, 
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dadurch stattfinden, daß man die eingehenden Assignaten ver 
brannte; lediglich zur Kontrolle wurden ihre Nummern 
protokollarisch vermerkt. 
Tatsächlich war dies der einzig praktische Kall der soge 
nannten Hypothezierung. Anfänglich konnte der Erwerber 
von Nationalgütern sogar den Nachweis verlangen, daß die von 
ihm eingelieferten Staat-moten tatsächlich verbrannt worden waren. 
Man stellte sich die Assignaten vor als einen Fall des 
Realkredits. Jedem Assignat entspreche eine Scholle Erde. Sie 
seien kein „fiktives“ Zahlungsmittel, wie die andern Völker es 
hätten; sie seien wirkliche Immobiliardelegationen. Die 
Immobilien, die ihre Dekung bildeten, seien viel sicherer als 
z - B. die Schätze in den Kellern der Bank von Amsterdam, 
die ja gestohlen werden könnten. 
Der Wert der Assignaten sei reell und evident. Sie 
könnten beliebig vermehrt werden, wenn sie nur durch National 
güter gedeckt seien. Sänken sie aber im „Kurse“, oder stände 
eine Vermehrung in Aussicht, so müßte möglichst viel Privat 
eigentum konfisziert und zu Nationalgut erklärt werden. 
Hauptsächlich daraus erklären sich die ungeheuren Kon 
fiskationen. Konfisziert wurden die königlichen Domänen, die 
Hüter der Emigranten — die mit den äußern Feinden geraem- 
same Sache machten, also Verräter waren — und die Güter 
der Geistlichen im weitesten Sinne. Unter dem Konvente 
wurden vorübergehend sogar die Güter der Spitäler zu National 
gut erklärt. 
So sind auch die zahlreichen Schätzungen der National 
güter >) begreiflich, die fast alle ihren „wahren“ Wert fest 
stellen wollen. Wissenschaftlich brauchbar ist unseres Erachtens 
keine dieser Schätzungen. Wir sehen ganz davon ab, daß sie 
a u der Unbeständigkeit des Wechselkurses, des Angebots und 
der Nachfrage, an den örtlichen und provinziellen Verschieden- 
*) Zitiert z. B. in Stourm, Histoire financiere de l’ancien regime 
j ^luen z. u. in btour 
e de l a rtvolulion, II. S. 462.
	        
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