Full text : Wie muß sich das Stickstoff-Monopol gestalten?

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zusetzenden  Grundlagen  weitgehend  unbekannt  waren.  Das  ist  Wohl
auch  der  Grund,  weshalb  so  viele  Eingaben  aus  beteiligten  Industriekreisen
  sich  gegen  den  Regierungsentwurf  wandten:  man  fürchtet  nicht
das  Monopol  selbst,  sondern  die  Möglichkeit,  daß  es  einseitig  zugunsten
der  einen  oder  anderen  Gruppe,  der  man  selbst  nicht  zugehört,  gestaltet
wird,  bevor  Einwände  Erfolg  haben.
Verteuerung  des  Dabei  ist  es  für  die  Vertreter  der  Landwirt-Stickstoffs
  für  die  schaft  übrigens  sehr  erfreulich  anzusehen,  und  wird
Landwirtschaftdurch  hoffentlich  die  Tage  des  heutigen  Streites  um  das
das  Monopol.  Stickstoffmonopol  überdauern,  mit  welch  zarter
Rücksichtnahme  die  verschiedenartigsten  Vertretungen  von  Handel  und
Industrie  sich  bemühen,  die  Landwirtschaft  vor  den  angeblich  so  bösen
Folgen  eines  Monopols,  vor  starker  Preiserhöhung  der  Stickstoffdüngemittel ­
  zu  bewahren.
Einer  solchen  Verteuerung  der  Stickstoffdüngemittel  ließe  sich  nun
sehr  leicht  begegnen,  indem  man  Höchstpreise  in  das  Monopol  einführt,
und  es  ist  Wohl  anzunehmen,  daß  solche  dem  Gesetzentwurf  beigefügt
werden  würden,  wenn  er  zur  Verabschiedung  gelangt.  Doch  scheinen
die  beabsichtigten  Höchstpreise,  soweit  man  darüber  bislang  ein  Urteil
gewinnen  kann,  einer  anderen  Befürchtung  Recht  zu  geben,  daß  nämlich
den  Hauptnutzen  des  geplanten  Handelsmonopols  nicht  das  Reich,  sondern ­
  die  deutschen  Stickstoffproduzentcn  haben  werden,  zu  denen  das
Reich  und  Preußen  zwar  neuerdings  gehören,  indessen  doch  unter  vorläufig ­
  noch  unbekannten  Bedingungen  und  Gewinnanteilen.
Stickstoff-  Der  Entwurf  des  Monopolgesetzes  stellt
Höchstpreise.  zwar  in  Aussicht,  daß  keine  Verteuerung  der
bisher  von  der  Landwirtschaft  gezahlten  Preise  erforderlich  sein
wird,  sondern  im  Gegenteil,  daß  die  Landwirtschaft  auf  die
Dauer  zu  geringeren  als  den  bisherigen  Preisen  mit  Stickstoff  versorgt ­
  werden  kann.  Das  ist  aber  doch  noch  kaum  eine  Grundlage,  auf
der  man  feste  Stellung  zu  dem  Gesetzentwurf  gewinnen  kann.  Denn
die  „bisherigen  Preise"  der  letzten  zehn  Jahre  für  Stickstoff  in  Form
der  hier  in  Betracht  kommenden  Düngemittel  schwanken^')  von  1,04  Jl
für  das  Kiloprozent  in  Kalkstickstoff  (im  Jahre  1911)  bis  zu  1,80  für

13)  Die  verschiedenen  Bezugsbedingungen  hinsichtlich  der  Fracht  usw.
würden  diese  oben  genannten  Schwankungen  noch  größer  machen,  wenn  sie
sich  leicht  berücksichtigen  ließen.
            
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