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Mit den Ländern der Donaumonarchie hat Oberschlesien
seit jeher in engsten wirtschaftlichen Beziehungen gestanden, be
sonders wurden oberschlesische Eisenprodukte, als Puddelrob-
eisen, Gusiwaren wie Röhren, Handelswalzeisen, Eisenbahn
schienen, feine Bleche und Walzdraht in Österreich-Ungarn ein
geführt, obgleich für die letzten Erzeugnisse beträchtlich hohe
Zölle bestanden. Die aufblühenden Eisenindustrien Steier-
marks und Kärtnens riefen Anfang der 1870er Jahre laut
um Schutz .gegen diese fremde Einfuhr, und- die damals all
gemein einreißende Jndustrieerziehungspolitik unterstützte ihre
Forderung^). Der freihändlerische Handelsvertrag vom 9. März
1868 wurde gekündigt, und 1878 ein autonomer Zolltarif ge
schaffen, der besonders die Eisenzölle stark erhöhte. Zwar kam
am 23. Mai 1881 mit dem Deutschen Reich ein Handelsvertrag
zustande, der 1887 erneut verlängert wurde, aber er enthielt nur
das Prinzip-der. Meistbegünstigung ohne Tarifbindung, war also
autonom. Unter den hohen Zollsätzen ging die oberschlesische
Eiseneinfuhr rasch zurück und beschränkte sich schließlich auf die
jenigen Produkte, die in Österreich-Ungarn nicht hergestellt wur
den, z. B. feine Bleche und Draht.
Die hohen Schutzzölle nutzten die österreichischen Eisen
industriellen aus^), indem sie sich kartellierten und nun darnach
strebten, die höchsten Preise zu erlangen, die nach Maßgabe der
ausländischen Konkurrenz soivie der Zoll- und Frachtverhältnisse
überhaupt zu erlangen waren. So wurde der Jnlandsmarkt
der nationalen Eisenindustrie gesichert, aber durch die wucherische
Politik des Eisenkartells der Konsum gedrückt und die gesamte
gewerbliche Entwicklung Österreich-Ungarns empfindlich ge
hemmt. Der Handelsvertrag vom 6. Dezember 1891 mit dem
Deutschen Reich, der neben dem Meistbegünstigungsprinzip auch
die feste Zollbindung enthielt, brachte einige geringe Zoll-
durch ihre andauernde politische Gegnerschaft verstärkt. Eine recht,
zeitige Nachgibigkeit auf beiden Seiten erscheint uns deshalb un
bedingt notwendig, soll der politische Frieden erhalten werden.
1s Wittschewsky, S. 359.
2) Außerdem wurden sie in der Begründung industrieller
Unternehmungen durch Befreiung von allen Steuerzuschlägen sowie
durch Darlehen aus staatlichen Landesindustriefonds gefördert, s. a.
Handelsbericht s. Konsulats Lemberg 1909, S. I, No. 353, März 1911.