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Mit den Ländern der Donaumonarchie hat Oberschlesien
seit jeher in engsten wirtschaftlichen Beziehungen gestanden, besonders
wurden oberschlesische Eisenprodukte, als Puddelrobeisen,
Gusiwaren wie Röhren, Handelswalzeisen, Eisenbahnschienen,
feine Bleche und Walzdraht in Österreich-Ungarn eingeführt,
obgleich für die letzten Erzeugnisse beträchtlich hohe
Zölle bestanden. Die aufblühenden Eisenindustrien Steiermarks
und Kärtnens riefen Anfang der 1870er Jahre laut
um Schutz .gegen diese fremde Einfuhr, und- die damals allgemein
einreißende Jndustrieerziehungspolitik unterstützte ihre
Forderung^). Der freihändlerische Handelsvertrag vom 9. März
1868 wurde gekündigt, und 1878 ein autonomer Zolltarif geschaffen,
der besonders die Eisenzölle stark erhöhte. Zwar kam
am 23. Mai 1881 mit dem Deutschen Reich ein Handelsvertrag
zustande, der 1887 erneut verlängert wurde, aber er enthielt nur
das Prinzip-der. Meistbegünstigung ohne Tarifbindung, war also
autonom. Unter den hohen Zollsätzen ging die oberschlesische
Eiseneinfuhr rasch zurück und beschränkte sich schließlich auf diejenigen
Produkte, die in Österreich-Ungarn nicht hergestellt wurden,
z. B. feine Bleche und Draht.
Die hohen Schutzzölle nutzten die österreichischen Eisenindustriellen
aus^), indem sie sich kartellierten und nun darnach
strebten, die höchsten Preise zu erlangen, die nach Maßgabe der
ausländischen Konkurrenz soivie der Zoll- und Frachtverhältnisse
überhaupt zu erlangen waren. So wurde der Jnlandsmarkt
der nationalen Eisenindustrie gesichert, aber durch die wucherische
Politik des Eisenkartells der Konsum gedrückt und die gesamte
gewerbliche Entwicklung Österreich-Ungarns empfindlich gehemmt.
Der Handelsvertrag vom 6. Dezember 1891 mit dem
Deutschen Reich, der neben dem Meistbegünstigungsprinzip auch
die feste Zollbindung enthielt, brachte einige geringe Zolldurch
ihre andauernde politische Gegnerschaft verstärkt. Eine recht,
zeitige Nachgibigkeit auf beiden Seiten erscheint uns deshalb unbedingt
notwendig, soll der politische Frieden erhalten werden.
1s Wittschewsky, S. 359.
2) Außerdem wurden sie in der Begründung industrieller
Unternehmungen durch Befreiung von allen Steuerzuschlägen sowie
durch Darlehen aus staatlichen Landesindustriefonds gefördert, s. a.
Handelsbericht s. Konsulats Lemberg 1909, S. I, No. 353, März 1911.