Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

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Mit  den  Ländern  der  Donaumonarchie  hat  Oberschlesien
seit  jeher  in  engsten  wirtschaftlichen  Beziehungen  gestanden,  besonders ­
  wurden  oberschlesische  Eisenprodukte,  als  Puddelrobeisen,
  Gusiwaren  wie  Röhren,  Handelswalzeisen,  Eisenbahnschienen, ­
  feine  Bleche  und  Walzdraht  in  Österreich-Ungarn  eingeführt, ­
  obgleich  für  die  letzten  Erzeugnisse  beträchtlich  hohe
Zölle  bestanden.  Die  aufblühenden  Eisenindustrien  Steiermarks
  und  Kärtnens  riefen  Anfang  der  1870er  Jahre  laut
um  Schutz  .gegen  diese  fremde  Einfuhr,  und-  die  damals  allgemein ­
  einreißende  Jndustrieerziehungspolitik  unterstützte  ihre
Forderung^).  Der  freihändlerische  Handelsvertrag  vom  9.  März
1868  wurde  gekündigt,  und  1878  ein  autonomer  Zolltarif  geschaffen, ­
  der  besonders  die  Eisenzölle  stark  erhöhte.  Zwar  kam
am  23.  Mai  1881  mit  dem  Deutschen  Reich  ein  Handelsvertrag
zustande,  der  1887  erneut  verlängert  wurde,  aber  er  enthielt  nur
das  Prinzip-der.  Meistbegünstigung  ohne  Tarifbindung,  war  also
autonom.  Unter  den  hohen  Zollsätzen  ging  die  oberschlesische
Eiseneinfuhr  rasch  zurück  und  beschränkte  sich  schließlich  auf  diejenigen ­
  Produkte,  die  in  Österreich-Ungarn  nicht  hergestellt  wurden, ­
  z.  B.  feine  Bleche  und  Draht.
Die  hohen  Schutzzölle  nutzten  die  österreichischen  Eisenindustriellen ­
  aus^),  indem  sie  sich  kartellierten  und  nun  darnach
strebten,  die  höchsten  Preise  zu  erlangen,  die  nach  Maßgabe  der
ausländischen  Konkurrenz  soivie  der  Zoll-  und  Frachtverhältnisse
überhaupt  zu  erlangen  waren.  So  wurde  der  Jnlandsmarkt
der  nationalen  Eisenindustrie  gesichert,  aber  durch  die  wucherische
Politik  des  Eisenkartells  der  Konsum  gedrückt  und  die  gesamte
gewerbliche  Entwicklung  Österreich-Ungarns  empfindlich  gehemmt. ­
  Der  Handelsvertrag  vom  6.  Dezember  1891  mit  dem
Deutschen  Reich,  der  neben  dem  Meistbegünstigungsprinzip  auch
die  feste  Zollbindung  enthielt,  brachte  einige  geringe  Zolldurch

  ihre  andauernde  politische  Gegnerschaft  verstärkt.  Eine  recht,
zeitige  Nachgibigkeit  auf  beiden  Seiten  erscheint  uns  deshalb  unbedingt ­
  notwendig,  soll  der  politische  Frieden  erhalten  werden.
1s  Wittschewsky,  S.  359.
2)  Außerdem  wurden  sie  in  der  Begründung  industrieller
Unternehmungen  durch  Befreiung  von  allen  Steuerzuschlägen  sowie
durch  Darlehen  aus  staatlichen  Landesindustriefonds  gefördert,  s.  a.
Handelsbericht  s.  Konsulats  Lemberg  1909,  S.  I,  No.  353,  März  1911.
            
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