Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

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In  solch  vernachlässigtem  Zustande  also  befand  sich  die
oberschlesische  Montanindustrie,  als  Friedrich  der  Große  1740
von  Schlesien  Besitz  ergriff.  Mit  ganzer  Energie  wandte  sich
der  große  König  sogleich  der  Hebung  des  Bergbaues  zu,  den
er  als  das  Hauptstück  seiner  neuen  Erwerbung  erkannte.  Schon
im  Besttzergreifungspatent  vom  25.  November  1741H  forderte
er  „jedermann  auf,  wer  etwas  Vernünftiges  und  Ersprießliches
in  Bergbausachen  vorzubringen  hätte,  solches  ungescheut  sogar
bei  Sr.  Majestät  allerhöchster  Person  zu  tun".  Doch  fehlte
es  zunächst  an  einem  ordentlichen  Bergamte,  Welches^)  den  Baulustigen ­
  mit  gutem  Rate  zur  Hand  gehen  und  selbige,  „von  unnutzbaren ­
  Bauten  abhalten  könne".  Dem  Könige  mangelte  es
an  den  nötigsten  Geldmitteln,  den  erforderlichen  Beamtenapparat ­
  eines  ordentlichen  Bergamts  zu  besolden.  Erst  nach
j  dem  Hubertusburger  Frieden  1763  besserten  sich  die  königlichen
Einnahmen,  sodaß  Friedrich  am  9.  Mai  1768  das  Bergwerksund ­
  Hüttendepartement  als  selbständige  siebente  Abteilung  des
Generaldirektoriums  für  den  gesamten  Staat  errichten  konnte
und  am  9.  Dezember  1769  zur  Hebung  des  bisher^)  „so  vernachlässigten ­
  Bergbaues  in  Schlesien  und  Glatz"  das  Oberbergamt ­
  zu  Reichenstein,  das  1779  nach  Breslau  verlegt  wurdeH.
Von  allergrößtem  Erfolge  aber  war  die  Berufung  des  ehemals
kursächsischen  Berghauptmannes  Friedrich  Anton  Freiherrn
von  Heinitz  zum  Präsidenten  des  Departements,  7.  September ­
  1777^).  Die  Größe  dieses  Staatsmannes  zeigt  sich  so  recht
in  seinem  Bericht  an  den  König  Friedrich  Wilhelm  II.,
10.  Oktober  1786,  in  dem  er  sagt,  „der  Bergbau  könne  selten
große  Ueberschüsse  an  die  Kgl.  Kasse  abliefern;  er  zwecke  vielmehr ­
  dahin  ab,  die  Nation  nützlich  zu  beschäftigen  und  zu  bereichern, ­
  einzelne  partikuliere  Anlagen  zu  befördern,  unentbehr-1)
  H.  Fechner  I,  S.  296.
2)  H.  Fechner  I,  S.  305.  (o.  Massom  an  den  König,  Breslau,
19.  April  1754.)
3)  H.  Fechner  I,  S.  313  f.
4)  Die  erste  Frucht  dieser  Gründungen  war  die  Regelung  des
schlesischen  Bergwesens  durch  die  Schlesische  Bergordnung  v.  5.  Juli
1769  und  die  damit  verbundene  Knappschaflsordnung  v.  20.  November ­
  1769.
5)  H.  Fechner  I,  S.  307.  S.  309  ff.
            
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