Full text : Über Fragen des Geldwesens und der Valuta während des Krieges und nach dem Kriege

210  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Die  älteste,  bekannteste  und  praktisch  wohl  wichtigste  Form  des  Wandergewerbes
ist  der  Hausierhandel.
Bei  der  gewerblichen  Betriebszählung  vom  14.  Juni  1895  wurden  im  Deutschen
Reiche  39  057  Hausiergewerbebetriebe  überhaupt  gezählt.  Von  den  insgesamt  im
Hausierhandel  tätigen  37  429  Personen  waren  22  952  männlichen  und  14  477  weiblichen ­
  Geschlechts.  In  den  meisten,  nämlich  in  fast  32  000  Betrieben,  ist  nur  eine
Person,  der  Betriebsinhaber,  tätig.  Mitarbeitende  Familienmitglieder  wurden  1858
gezählt,  davon  265  männliche  und  1593  weibliche.*)
Stieda  unterscheidet  drei  Arten  von  Hausierern:
1.  Hausierer,  die  Leistungen  anbieten  oder  Erzeugnisse  ihrer  eigenen  Wirtschaft,
industrielle  oder  landwirtschaftliche,  feiltragen;
2.  Hausierer,  die  durch  Ungunst  der  Verhältnisse  in  ihrer  Heimat  beim  Mangel
anderer  Erwerbsgelegenheit  sich  diesem  Berufe  zugewandt  haben;
3.  Hausierer,  die  nicht  eigentlich  arbeiten  wollen  oder  können,  bei  denen  vielmehr
dieses  Geschäft  nur  den  Vorwand  gibt,  zu  betteln  und  zu  bummeln.
Unter  diese  drei  Gruppen  läßt  sich  jedoch  der  gesamte  im  Reiche  betriebene
Hausierhandel  nicht  ohne  Zwang  vollkommen  unterbringen,  man  muß  vielmehr
mindestens  noch  eine  vierte  Gruppe  aufstellen,  nämlich:
4.  Hausierer,  die  infolge  Familien-  oder  Lokaltradition  sich  diesem  Berufe
widmen.
Von  ständigen  Wohnorten  einer  größeren  Anzahl  von  Hausierern  seien  hervorgehoben: ­

Die  Hausierdörfer  im  Kreise  Ratibor  in  Schlesien,  das  bedeutendste  Deutsch-Krawarn.
  Gehandelt  wird  mit  den  verschiedensten  Waren,  die  in  Großhandlungen
Breslaus  und  größerer  Provinzialstädte  bezogen  werden.
Der  größte  Teil  der  Einwohner  von  Satzung  im  Erzgebirge  erwirbt  seinen
Lebensunterhalt  durch  den  Wanderhandel  mit  Spitzen,  Erzeugnissen  der  erzgebirgischen
  Klöppelei,  mit  leinenen,  wollenen  und  anderen  Webwaren,  wofür  Hauptbezugsorte ­
  Leipzig,  Chemnitz,  Apolda,  Ehrenfriedersdorf  und  Thum  sind,  mit  böhmischen ­
  Bettfedern,  Flachs,  Sämereien,  Pferden,  die  größtenteils  in  Böhmen  aufgekauft ­
  werden,  Gänsen  aus  Rußland.  —  Die  Bewohner  der  obererzgebirgischen
Gemeinden  Stützengrün  und  Rotenkirchen  vertreiben  Heidel-  und  Preißelbeeren,
ursprünglich  die  in  den  heimatlichen  Wäldern  gesammelten,  in  allmählicher  Entwickelung ­
  und  in  viel  größerem  Maßstabe  solche  aus  dem  Voigtlande,  Fichtelgebirge,
Elbsandsteingebirge,  Fläming  und  aus  Schweden.
Das  Fichtelgebirge  beherbergt  eine  größere  Anzahl  von  Hausierern  in  der  sog.
„Steinpfalz",  einem  unwirtlichen  und  unfruchtbaren  Distrikt  von  7  km  Ausdehnung
von  Nord  nach  Süd  und  9  km  von  Ost  nach  West.  Der  Hausierhandel  ist  hervorgegangen ­
  aus  dem  Vertriebe  selbsthergestellter  Waren  aus  Fichtenholz  und  Stroh
und  hat  sich  dann  auf  Manufaktur-  und  Weißwaren  ausgedehnt,  die  namentlich  aus
Leipzig  und  Greiz  bezogen  werden.  Die  meisten  „Pfälzer"  sind  weiblichen  Geschlechts.

*)  Nach  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  gab  es  im  Deutschen
Reiche  47  421  Hausiergewerbebetriebe  (darunter  41801  Hauptbetriebe  und  unter  diesen  35  306
Alleinbetriebe);  tätig  waren  im  Hausierhandel  48  371  Personen,  nämlich  26  318  männlichen  und
22  053  weiblichen  Geschlechts.  Statt  st  isches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  30.  Jahrgang  1909.  Berlin,  Puttkammer ­
  &  Mühlbrecht,  1909.  S.  84.  —  In  Preußen  wurden  im  Jahre  1910  139  571  Wandergewerbescheine ­
  ausgefertigt;  der  Nettobetrag  der  Wandergewerbesteuer  stellte  sich  in  demselben ­
  Jahre  auf  3201400  M.  Statistisches  Jahrbuch  für  den  Preußischen
Staat  a.  a.  O.  S.  496  und  S.  497.  —G.  M.
            
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