Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7.  Das  Wandergewerbe.

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politisch  fruchtbarsten  gehört,  die  wir  besitzen;  daß  ihm  eine  Anpassungsfähigkeit  und
Gestaltungskraft  innewohnt,  die  uns  noch  weit  über  die  bis  jetzt  erzielten  Ergebnisse
hinausführen  wird.  Und  die  Genossenschaft  ist  nicht  nur  zur  Verbesserung  materieller
Verhältnisse  fähig,  sie  wird,  wie  bereits  manche  Erscheinung  klar  andeutet,  sicher  auch
für  die  Hebung  der  künstlerischen,  dramatischen  und  literarischen  Produktions-  und
Konsumtionsverhältnisse  eine  außerordentliche  Bedeutung  gewinnen.  Auch  läßt  sich
nicht  verkennen,  daß  im  Genossenschaftswesen  Keime  liegen,  die  in  ihrer  weiteren
Ausbildung  charakteristische  Glieder  und  Einrichtungen  des  gegenwärtigen  Wirtschaftslebens ­
  zurückdrängen  können.  Der  Detailhandel,  ja  selbst  der  Großhandel
werden  ausgeschaltet,  und  auch  den  gewerblichen  Unternehmer  vermag  die  Genossenschaft ­
  zu  ersetzen,  wenn  sie  es  unternimmt,  selbst  Waren  für  ihre  Mitglieder  zu  produzieren. ­
  Somit  erfährt  durch  die  Genossenschaftsbewegung  das  Geltungsgebiet  von
Unternehmerprinzip,  Warenproduktion,  freiem  Wettbewerb,  Privateigentum  an  den
Produktionsmitteln,  kurz  all  dasjenige,  wodurch  wir  die  heutige  Wirtschaftsordnung
kennzeichnen,  eine  beachtenswerte  Eindämmung.  Und  trotz  dieser  tiefeingreifenden
Umwälzungen  tritt  das  Genossenschaftswesen  als  solches  gegen  die  geltende  Rechtsordnung, ­
  gegen  die  überlieferten  politischen  und  kirchlichen  Einrichtungen  in  keinerlei
Gegensatz!

7.  Das  Wandergewerbe.
Von  Paul  Rocke.
Rocke,  Der  Kleinhandel.  In:  Handbuch  der  Wirtschaftskunde  Deutschlands.  Herausgegeben ­
  im  Aufträge  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.
4.  Bd.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1904.  S.  89—91.
Eine  den  Jahrmärkten  in  ihrer  heutigen  Form  verwandte  Erscheinung  sind  die
Wanderlager  und  Wanderauktionen,  mit  dem  charakteristischen  Hauptunterschiede, ­
  daß  sie  nicht  periodische  Zusammenkünfte  einer  Mehrzahl  von  Handeltreibenden ­
  darstellen,  sondern  umherziehende  Einzelbetriebe.  Am  meisten  werden  auf
diese  Weise  vertrieben  Manufaktur-,  Mode-  und  Kurzwaren  im  weitesten  Sinne
dieser  Worte,  Schuhwaren,  Hüte,  Mützen,  Schirme,  Galanterie-,  Leder-  und  Spielwaren, ­
  Glas,  Porzellan,  Steingut  und  irdene  Waren,  Korbwaren  und  Bürsten,  Seifen
und  Parfümerien,  Tabak  und  Zigarren,  Weine  und  Liköre.
Diese  Form  des  Gewerbebetriebs  steht  unter  gewissen  einschränkenden  Bestimmungen ­
  der  Gewerbeordnung,  welche  davon  ausgehen,  daß  er  sowohl  für  das
kaufende  Publikum  als  auch  für  den  seßhaften  Detailhandel  leicht  mit  Gefahren  und
Schädigungen  verschiedener  Art  verbunden  ist.  Denselben  Erwägungen  entspringt
eine  Sonderbesteuerung  der  Wanderlager  und  Wanderauktionen,  die  durch  die  Steuergesetzgebung ­
  der  deutschen  Einzelstaaten  geregelt  ist.  über  Zahl  und  Verbreitung
dieser  Geschäftsformen  stehen  uns  neuere  statistische  Angaben  nicht  zur  Verfügung.
Vom  Reichskanzleramte  sind  im  Jahre  1878  Erhebungen  darüber  angestellt  worden,
deren  Ergebnisse  unterm  30.  April  genannten  Jahres  dem  Reichstage  vorgelegt
wurden.  Es  läßt  sich  jedoch  nicht  feststellen,  inwieweit  die  dort  gemachten  Angaben
noch  heute  für  bestimmte  Ortschaften  und  Landstriche  zutreffen  oder  nur  noch  historischen ­
  Wert  haben.*)
*)  In  Preußen  wurden  im  Jahre  1910  1070  Wanderlager  (darunter  4  Wanderauktionen) ­
  angemeldet  und  zu  53  770  JL  Wanderlagersteuer  herangezogen.  Statistisches
Jahrbuch  für  den  Preußischen  Staat.  9.  Jahrgang  1911.  Herausgegeben  vom
Statistischen  Landesamte.  Berlin,  Verlag  des  Statistischen  Landesamts,  1912.  S.  578.  —  G.  M.
Mollat,  Voltswirtschuftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  14
            
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