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muten kann, daß gänzlich unbrauchbare Kräfte schon sehr bald ab
gestoßen werden, so ist anzunehmen, daß die längere Beschäftigung
eine größere Erfahrung und praktische Sicherheit mit sich bringt,
die sich in der Höhe der Gehälter ausdrücken muß.
Neben dem Gehalt erscheinen Arbeitsvergiitungen auch in der
Form der Lehrvergiitung. Kontorpersonal mit praktischer Lehrzeit
ist jetzt nur noch sehr wenig anzutreffen, da diese Ausbildung beson
ders für die in Betracht kommt, die sofort einen Verdienst haben
wollen und die Kosten für eine theoretische Ausbildung nicht
auf wenden wollen oder können. Bemerkenswert ist, daß, soweit die
Sitte einer Lehrzeit noch besteht, Lehrgeld fast gar nicht mehr bekannt
ist. An dessen Stelle tritt eine Lehrlingsvergütung in der Form von
Barzahlung; doch wird auch freie Kost und Logis als Gegenwert für
die Arbeitsleistung der Lehrlinge gegeben. Diese Einrichtung ist aber
wenig verbreitet und wenig beliebt, da die Kontoristinnen meist bei
ihren Eltern wohnen und infolgedessen eine Barvergütung lieber sehen.
Die Höhe der Lehrlingsvergütung richtet sich in der Regel nach der
Dauer der Lehre. Je länger die Lehrzeit, desto mehr steigt auch die
Arbeitsvergütung, so daß sie am Schluß einer längeren Lehre einem
Anfangsgehalt fast gleich zu achten ist. Die Besoldung der Lehrlinge
hat ihre Berechtigung darin, daß sie in den meisten Fällen, besonders
bei längerer Lehrzeit, recht gut zu verwendende und vor allem billige
Arbeitskräfte darstellen.
Wenn sich schon bei der Lehrvergütung die Tendenz einer steigen
den Entlohnung mit steigender Tätigkeit zeigt, so muß sich diese Er
scheinung noch viel deutlicher bei den Gehältern ausprägen. Es be
zogen ein Gehalt:
nach den Angaben
nach einer
des K. Y. f. w.
A.
der V. k. V. t. w. A.
Tätigkeit von
bis 70 M.
%
70—100 M.
%
überlOOM.
%
bis 70 M.
%
70—100 M.
%
überlOOM.
%
3 Jahren . .
23,2
61,5
15,3
43,2
49,0
7,8
4 Jahren . .
15,3
51,2
33,5
27,9
60,0
12,1
längerer . . .
4,3
33,1
62,6
7,3
37,3
55,4
Die Aussichten, ein gutes oder genügendes Gehalt zu erreichen,
werden günstiger mit der Länge der Tätigkeit. Diese allgemein gültige
Erfahrung hat ihren Grund darin, daß die größte Berufserfahrung
und die höchste Leistungsfähigkeit erst in einer mehrjährigen Tätig
keit erworben werden. Die Besoldung derartiger Kräfte, die unver
gleichlich wertvoller für das Geschäft sind und bedeutend mehr leisten
als Anfängerinnen, muß mit vollem Recht höher sein als die noch nicht