Wiederherstellung des nationalen Königtums. 11
II.
Ein Überblick über die Welt der territorialen Bildungen
um die Mitte des 13. Jahrhunderts lehrt freilich, daß eine
Gruppe derselben, die geistlichen Territorien, längst nicht mehr
die große Rolle früherer Jahrhunderte spielte. War die Lage
der Pfaffenfürsten noch in den letzten Jahrzehnten der staufischen
Herrschaft sehr selbständig gewesen!, so ging dieser Vorteil
während des Interregnums verloren. Sehr natürlich. Die
territoriale Gewalt selbst der wichtigsten Pfaffenfürsten, der
drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, war
an sich nicht groß; ihre Einnahmen standen weit hinter denen
größerer Laienfürsten zurück; der Markgraf von Brandenburg
z. B. war finanziell um etwa das Sieben- bis Fünfzehnfache
mächtiger als sie. So beruhte ihre Bedeutung vor allem auf
der Verbindung mit der Kurie; nur so lange sie die natürlichen
Organe kräftigen päpstlichen Einflusses in Deutschland waren,
überflügelten sie manchen Laienfürsten. Während des Inter—
regnums, wo dieser Einfluß infolge des Mangels einer könig⸗
lichen Gewalt keine Möglichkeit der Bethätigung fand, hörte
man darum weniger von ihnen; gegen Ende des 13. Jahrhunderts
dagegen und noch in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahr⸗
hunderts, in einer Periode häufiger Königswahlen, und hin
— D — natio⸗
naler Verfassung unter Ludwig dem Bayern und Karl IV.
machten sie noch einmal sich entschieden genug geltend.
Im übrigen waren die Gebiete der Pfaffenfürsten, an sich
als Kirchengut viel beständiger in ihren Grenzen und ihrer
Ausgestaltung als die der Laienfürsten, in ihrer Bedeutung
doch wieder dadurch teilweis lahmgelegt, daß sie, soweit sie im
Kolonialgebiet lagen, zumeist den Landesgewalten der Laien—
fürsten untergeordnet waren, soweit sie sich aber im Mutterland
befanden, grade das Centrum der mutterländischen Entwicklung,
den Südwesten, nicht beherrschten. Denn dichter aneinander—
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