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für die Klafter, während der Holzpreis in Rottenmünster auf 6,30 fl, zu stehen
kam. Beide Salinen, die im Etat die gemeinsame Bezeichnung „Wilheliushall"
führten, waren nach dem Finanz-Etat von 1827 mit 470 000 fl. Passivschnld
belastet. Eine Summe, die im Laufe der Zeit, wie an anderer Stelle bemerkt,
amortisiert wurde 1 ).
Für die im Finanz-Etat 1827 vorgesehene Produktion von 72 000 Ztr.
Kochsalz, 12 000 Ztr. Viehsalz und 4000 Simri Hallbvzig waren die Produk
tionskosten etatsmäßig im folgenden Umfange angesetzt
Produktionskosten.
Betrag,
Solenförderung
7 001,00 fl.
Brennmaterial
80 572,15 „
Löhne der Sieder
7 877,00 „
10 589 Fässer
18 236,15 „
Führ- und Tagelöhne
1466,40 „
Straßenbau
4 208,20 „
Löhne der Werkleute
2 329,00 „
Materialien
2 435,00 „
Für Polizeizwecke
852,20 „
Insgesamt: 69 977,50 fl.
Die gesamten Anlagen der Saline waren von dem Salinen-Baumeister
Stock, der auf diesem Gebiete eine große Erfahrung besaß, geschaffen worden
Der für die Gebäude der Saline Schwenningen zu leistende Brandschadensbei
trag betrug 32,30 fl,, während sich der Betrag für Rottenmünster nur auf
10,38 fl, stellte.
Da die auf der Saline Schwenningen erzeugte Sälzmenge ihren Weg aus
schließlich nach Schaffhausen zur Weiterbeförderung in die Schweiz nahm, so
ergab sich hier, wäre dieselbe Salzmenge von Rottenmünster aus verladen wor
den, ein höherer Transportpreis von 31 kr, für das Faß, An baulichen Ver
änderungen sah der Finanz-Etat des Jahres 1827 unter anderem die Versetzung
der Siedehüttc von der Hülben auf die Saline vor, für welche Arbeit 260 fl.
ausgeworfen wurden, ferner war eine Hürdentrocknung in einem Siedehaus mit
448 fl, Kosten zu erbauen. Für die Entwässerung des Torffeldes bei Schwen
ningen hatte man 500 fl, ausgesetzt.
Im Anschluß hieran seien auch einige Mitteilungen über die Verwaltung
der Saline Schwenningen gegeben, soweit sich diese nach der Dienst-Instruktion
vom 23. Januar 1833 regelte b). An der Spitze der Saline stand ein Salinen-
Jnspektor, der dem Salinen-Verwalter in Rottenmünster dienstlich untergeordnet
war. Letzterer hatte den Betrieb in Schwenningen häufig zu kontrollieren. Der
Salinen-Verwalter war weiter verpflichtet, den monatlich stattfindenden Zahl
tagen des Salinen-Kassicrers in Schwenningen persönlich beizuwohnen. Im übri
gen regelte sich die Verwaltung nach der an anderer Stelle besprochenen Dienst-
Instruktion vom 23. Jan. 1833,
Die Saline Schwenningen, welche von der Württembergischen Regierung
hauptsächlich mit Rücksicht auf den in den 1820er Jähren bedeutenden Salz-
1) Verhandlungen d. württ, Kammer d. Abg,, Jahr 1827, II. Beilagen-Heft
S, 89 u, 101.
2) Verhandlungen d, württ, Kammer d. Abg,, Jahrg, 1827. II. Veilaa,-Heft,
Seite 102,
3) Repscher, Sammlung der württ, Gesetze, Tübingen 1848, Band 16, ll, Ab
teilung, S, 684,