Object: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Siebter Abschnitt. 
stimmten Umständen vorgehen, die sich dahin zusammenspitzen: 
Zweierlei sehr verschiedene Sorten von Warenbesitzern müssen sich 
gegenüber- und in Kontakt miteinander treten, einerseits Eigner 
von Geld, Produktions- und Lebensmitteln, denen es gilt, die von 
ihnen geeignete Wertsumme zu verwerten durch Ankauf fremder 
Arbeitskraft; anderseits freie Arbeiter, Verkäufer der eigenen Ar- 
beitskraft und daher Verkäufer von Arbeit. Freie Arbeiter in dem 
Doppelsinn, daß weder sie selbst unmittelbar zu den Produktions- 
mitteln gehören, wie Sklaven, Leibeigene usw., noch auch die 
Produktionsmittel ihnen gehören, wie beim selbstwirtschaftenden 
Bauer usw., sie davon vielmehr frei, los und ledig sind. Mit dieser 
Spaltung des Warenmarktes sind die Grundbedingungen der kapita- 
listischen Produktion gegeben. Das Kapitalverhältnis setzt die Schei- 
dung zwischen den Arbeitern und dem Eigentum an den Verwirk- 
lichungsbedingungen der Arbeit voraus. Sobald die kapitalistische 
Produktion einmal auf eigenen Füßen steht, erhält sie nicht nur jene 
Scheidung, sondern reproduziert sie auf stets wachsender Stufen- 
leiter. Der Prozeß, der das Kapitalverhältnis schafft, kann also 
nichts anderes sein als der Scheidungsprozeß des Arbeiters vom 
Eigentum an seinen Arbeitsbedingungen, ein Prozeß, der einerseits 
die gesellschaftlichen Lebens- und Produktionsmittel in Kapital ver- 
wandelt, anderseits die unmittelbaren Produzenten in Lohnarbeiter. 
Die sogenannte ursprüngliche Akkumulation ist also nichts als der 
historische Scheidungsprozeß von Produzent und Produktionsmittel. 
Er erscheint als „ursprünglich“, weil er die Vorgeschichte des Kapi- 
tals und der ihm entsprechenden Produktionsweise bildet. 
Die ökonomische Struktur [der wirtschaftliche Aufbau] der 
kapitalistischen Gesellschaft ist hervorgegangen aus der ökonomi- 
schen Struktur der feudalen Gesellschaft. Die Auflösung dieser hat 
die Elemente jener freigesetzt. 
Der unmittelbare Produzent, der Arbeiter, konnte erst dann 
über seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte, an die 
Scholle gefesselt und einer andern Person leibeigen oder hörig zu 
sein. Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine 
Ware überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, mußte er ferner 
der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen 
und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein. Somit erscheint 
die geschichtliche Bewegung, die die Produzenten in Lohnarbeiter 
verwandelt, einerseits als ihre Befreiung von Dienstbarkeit und 
Zunfizwang; und diese Seite allein existiert für unsere bürgerlichen 
Geschichtschreiber. Anderseits aber werden diese Neubefreiten erst 
Verkäufer ihrer selbst, nachdem ihnen alle ihre Produktionsmittel 
und alle durch die alten feudalen Einrichtungen gebotenen Garantien 
ihrer Existenz geraubt sind. Und die Geschichte dieser ihrer Ex- 
propriation beruht nicht auf bloßen Mutmaßungen. Sie ist in die 
Geschichte der Menschheit eingeschrieben mit unverlöschlichen 
Zügen von Blut und Feuer.
	        
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