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Siebter Abschnitt.
stimmten Umständen vorgehen, die sich dahin zusammenspitzen:
Zweierlei sehr verschiedene Sorten von Warenbesitzern müssen sich
gegenüber- und in Kontakt miteinander treten, einerseits Eigner
von Geld, Produktions- und Lebensmitteln, denen es gilt, die von
ihnen geeignete Wertsumme zu verwerten durch Ankauf fremder
Arbeitskraft; anderseits freie Arbeiter, Verkäufer der eigenen Ar-
beitskraft und daher Verkäufer von Arbeit. Freie Arbeiter in dem
Doppelsinn, daß weder sie selbst unmittelbar zu den Produktions-
mitteln gehören, wie Sklaven, Leibeigene usw., noch auch die
Produktionsmittel ihnen gehören, wie beim selbstwirtschaftenden
Bauer usw., sie davon vielmehr frei, los und ledig sind. Mit dieser
Spaltung des Warenmarktes sind die Grundbedingungen der kapita-
listischen Produktion gegeben. Das Kapitalverhältnis setzt die Schei-
dung zwischen den Arbeitern und dem Eigentum an den Verwirk-
lichungsbedingungen der Arbeit voraus. Sobald die kapitalistische
Produktion einmal auf eigenen Füßen steht, erhält sie nicht nur jene
Scheidung, sondern reproduziert sie auf stets wachsender Stufen-
leiter. Der Prozeß, der das Kapitalverhältnis schafft, kann also
nichts anderes sein als der Scheidungsprozeß des Arbeiters vom
Eigentum an seinen Arbeitsbedingungen, ein Prozeß, der einerseits
die gesellschaftlichen Lebens- und Produktionsmittel in Kapital ver-
wandelt, anderseits die unmittelbaren Produzenten in Lohnarbeiter.
Die sogenannte ursprüngliche Akkumulation ist also nichts als der
historische Scheidungsprozeß von Produzent und Produktionsmittel.
Er erscheint als „ursprünglich“, weil er die Vorgeschichte des Kapi-
tals und der ihm entsprechenden Produktionsweise bildet.
Die ökonomische Struktur [der wirtschaftliche Aufbau] der
kapitalistischen Gesellschaft ist hervorgegangen aus der ökonomi-
schen Struktur der feudalen Gesellschaft. Die Auflösung dieser hat
die Elemente jener freigesetzt.
Der unmittelbare Produzent, der Arbeiter, konnte erst dann
über seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte, an die
Scholle gefesselt und einer andern Person leibeigen oder hörig zu
sein. Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine
Ware überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, mußte er ferner
der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen
und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein. Somit erscheint
die geschichtliche Bewegung, die die Produzenten in Lohnarbeiter
verwandelt, einerseits als ihre Befreiung von Dienstbarkeit und
Zunfizwang; und diese Seite allein existiert für unsere bürgerlichen
Geschichtschreiber. Anderseits aber werden diese Neubefreiten erst
Verkäufer ihrer selbst, nachdem ihnen alle ihre Produktionsmittel
und alle durch die alten feudalen Einrichtungen gebotenen Garantien
ihrer Existenz geraubt sind. Und die Geschichte dieser ihrer Ex-
propriation beruht nicht auf bloßen Mutmaßungen. Sie ist in die
Geschichte der Menschheit eingeschrieben mit unverlöschlichen
Zügen von Blut und Feuer.