Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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§ I. DIE BILLETS DE LA OAISSE D’ESCOMPTE. 
Als einziges Papiei’geld finden wir die Banknoten, die 
billets de la caisse d’escompte.B 
Im Jahre 1776 wurde — nach einem fruchtlosen Versuch 
im Jahre 1767 1 2 ) — die sogenannte caisse d’escompte, die Vor 
läuferin der Bauqixe de France, gegründet. Ilire Statuten regelte 
ein arret du conseil vom 24. März 1776. Ihre Geschäfte sollten 
in der Hauptsache beschränkt sein auf das Wechseldiskontieren, 
den Gold- und Silberhandel, das Depot- und Inkassogeschäft. 
Von Banknoten ist im ganzen arret keine Rede, insbesondere 
von keinem Notenprivileg. Tatsache ist jedoch, daß die caisse 
d’eseompte von Anfang an einlösbare Banknoten ausgab. Sie 
lauteten auf 1000, 600, 300 und 200 livres. 
Die caisse d’escompte blühte rasch auf, während die finan 
zielle Lage des Staates sich immer mehr verschlechterte. Der 
Staat konnte der Versuchung nicht widerstehen, eine geheime 
Anleihe bei diesem Institut aufzunehmen. Der geheime Ge 
schäftsabschluß wurde aber verraten und aufgebauscht. Es 
meldeten sich plötzlich viele Banknotenbesitzer und verlangten 
die Einlösung ihrer Noten. Die Bank, die darauf nicht vor 
bereitet war, sah sich dazu außerstande, zumal der Staat ihr 
nicht sofort das Darlehen zurückgewährte. Um der Bank zu 
helfen, erließ der Staat die arrets du conseil vom 27., 30. Sep 
tember und 4. Oktober 1783. Diese schrieben vor, daß die 
Banknoten von den Staatskassen und den Privaten bis zum 
l. Januar 1784 in Zahlung genommen werden müßten, jedoch 
nur in Paris. Waren die Noten nicht schon vorher staatliches 
1 ) Es gab allerdings Staatsnoten, die aut den lies de France et de 
Bourbon valutarisch gehandhabt wurden (6dit von 1781 und vom 10. Juni 
1788). Auf das französische Geldwesen war aber das besondere der 
Kolonien ohne jeden Einfluß. Nur ein Spezialfall möge an dieser Stelle 
erwähnt werden. Als man in Frankreich immer mehr einsah, daß die 
Billonmünzen unbrauchbar seien, schmolz man sie teilweise zu beson 
deren Münzen um und exportierte sie nach Cayenne, nach den lies du 
vent und sous le vent. Wer sie nach dem Inland zurückbrachte, wurde 
bestraft. Auf diese Weise suchte man sich des Billons zu entledigen 
(6dit du mois de janvier 1782, octobre et novembre 1788). 
2 ) Arret du conseil vom 1. Januar 1767.
	        
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