fullscreen: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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ersteren in den letzten Jahren bereits in der steigenden all 
gemeinen Criminalität zum Ausdruck und zur natürlichen 
Folge gelangt, was wieder zur weiteren Annahme berechtigt, 
dass die Criminalitätsverhältnisse in Deutschland sich auch 
noch weiterhin ungünstig entwickeln werden. 
^ Einerseits können die Rückfälle der bereits bestraften 
äugend nicht ansbleiben, andererseits gibt die hohe Crimi- 
nalitätsziffer der Jugend von der Verderbtheit derselben 
nn allgemeinen Zeugnis, auch wenn diese erst nach zurück 
gelegtem jugendlichem Alter zur Begehung der vom Gesetz 
als strafbar erkannten Handlungen führt. 
Bezüglich der Betheiligung der Jugendlichen an ein- 
f 0 il en delicien ergeben sich bezüglich des Zeitabschnittes 
88—^880 *) nachstehende wichtigere Feststellungen. 
m ber wegen einfachen Diebstahls überhaupt 
àrtheüten ist vom Jahre 1882—1889 von 91132 auf 
o ìombgegangen, dagegen ist die Beiheiligung der 
jugendlichen an diesem Delicie in derselben Zeit von 16071 
aus 17498 gestiegen. Es stellt dies eine Steigerung der 
percentualen Theilnahme der Jugendlichen an einfachem 
Diebstähle von 17,6 % auf 21,1 °/ 0 , also fast um volle 
3» 0#%% mise ist in 
Theilnahme der Jugendlichen 
dem gedachten Zeitraume die 
^K^^öbigung non 12,9% ons 15,8% wn E 
und °„7°-B-Wung I Hi: : 32,2 ; um fasti] 
gestiegen. 
fuàn ì-^ouders bedeukliches Moment muss born 
in rwei ßi^ Cn ' boK wenn man die jugendlichen übeb 
genannten — ,ungere» — Gruppe zur Last fälln 
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Keinen Delicien handelt, nur bis zum Jahre 1889 reichen.
	        
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