Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

und dem Verbände Thüringer Konsumvereine, 
im Auszuge wieder: 
Lohn- und Arbeitstarif. 
I. Gruppen-Einteilung. 
Für diesen Tarif werden die dafür in Betracht kommenden Konsum 
genossenschaften in drei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe umfaßt die 
größten Konsumgenossenschaften des genannten Verbandes: Köln, Düsseldorf 
usw. Die zweite Gruppe umfaßt die weniger großen: Ohligs, Remscheid usw. 
Die dritte Gruppe umfaßt eine mittlere und zwei kleinere Konsumgenossen 
schaften. 
II. Arbeitszeit. 
Die wirkliche Arbeitszeit beträgt wöchentlich 58 Stunden,*) wobei die 
üblichen Pausen nicht einzurechnen sind. Wo noch eine längere Arbeitszeit 
besteht, ist diese innerhalb zwei Jahren auf die hier festgesetzte Stundenzahl 
abzumindern. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Abgabestellen ge 
schlossen. 
III. Besoldung. 
Die Besoldung regelt sich nach folgenden Staffeln. Es beträgt der 
Jahresgehalt 
1. bei Lagerhaltern 
in der 1. Gruppe 2. Gruppe 
1800 M. 1700 M. 
100 „ 100 „ 
2500 „ 2400 „ 
bei Lagerhalterinnen**) 
in der 1. Gruppe 2. Gruppe 
1280 M. 1155 M. 
80 „ 75 „ 
1680 „ 1530 
Anfangsgehält 
Steigend jährlich um 
Endgehalt nach 7 Jahren 
2. 
3. Gruppe 
1600 M. 
80 „ 
2160 „ 
Aufangsgehalt 
Steigend jährlich um 
Eudgehalt nach 5 Jahren 
3. Gruppe 
1030 M. 
70 „ 
1380 
IV, Ferie n. 
In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September werden unter Borauszahlung 
des Lohnes alljährlich Ferien gewährt bei einer Dienstzeit bis zu fünf Jahren 
sechs, bei einer Dienstzeit von über fünf bis zu zehn Jahren neun, und bei 
einer noch längeren Dienstzeit zwölf hintereinander folgende Arbeitstage. 
■*) In manchen Vereinen ist die Arbeitszeit eine längere; sie beträgt bei 
den Konsumvereinen der Halleschen Einkaufsvereinigung wöchentlich 63 Stun 
den, bei den Konsumvereinen der Hessen-Hessen-Nassauischen Einkaufsvereini 
gung 60 Stunden, im Bezirk der Nordbayerischen Einkaufsvereinigung da 
gegen nur 57 Stunden. Es ist überall die Maximalarbeitszeit gemeint, sie 
wird von vielen Vereinen nicht erreicht. In einer großen Anzahl von 
Vereinen wird den Lagerhaltern dabei noch alle 14 Tage ein freier Halbtag 
gewährt. 
**) Wir finden hier eine unterschiedliche Behandlung von Lagerhaltern 
und Lagerhalterinnen. Das Gegenteil wird vom Lagerhalterverband erstrebt 
und ist auch teilweise schon durchgeführt worden.
	        
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