fullscreen: Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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Eingliederung, in die fozicile Wohlfahrtspflege. Für den Wiederaufbau 
der durch den Krieg zerftörten und gefchädigten Volkshraft gilt es vor 
allem das deutfche Familienleben zu erhalten und zu ftärhen. Der Wert 
der Kleinhinderfürforge bemijjt (ich daher in erheblidiem Maf?e nach ihrer 
Wirkung auf das Familienleben. Sie ift geboten als: 
I. Erfatz-Erziehung an Stelle der völlig vertagenden Familie. 
II. Erziehungshilfe, wenn wirtfchaftliche und perfönliche Gründe (z. B. 
Erwerbstätigkeit oder Krankheit der Mutter) die Erziehung erfchweren. 
Um befonderer Ungunft der Verhältniffe, wirtfchaftlicher Notlage und 
dergl., durch einheitliches Zufammengehen mit der zuftändigen öffentlichen, 
kirchengemeindlichen und privaten Fürforge (teuern zu können, follte eine 
formularmäfhge Ermittlung auf Grund von Hausbefudien erfolgen. 
Aufgabenbereich: Jedem Kleinkinde i|t in familienhafter (nicht fchul- 
mäjhger) Obhut ein Mindeftmaf? an Körperpflege, Charakterbildung und 
geiftiger Schulung zu [ichern. 
I. Gefundheitspflege: Eine fogenannte Bewahranftalt, welche die Klein 
kinder vor den Gefahren des neuzeitlichen Strafienlebens und vor 
körperlicher Vernachlä|figung fchütd, genügt nicht. Vielmehr i|t eine 
Fortfet>ung der organi(Jeden Säuglingspflege (alfo auch ärztlidie 
Ueberwachung) erforderlidi, weil fonft deren fegensreidien Folgen 
vereitelt werden. 
Abgefehen von der Notwendigkeit gefunder Räume und ge 
eigneter Spielplätze find erwünfeht: 
a) Beratung und Aufklärung der Mütter über die Körperpflege und 
Ernährung der Kleinkinder durch die Kindergärtnerin oder den 
der Mutterberatungsftelle vorftehenden Arzt. Befonders find da 
bei unterernährte Kinder, fowie die konftitutionellen und infektiöfen 
Krankheiten, Tuberkulofe, Skrofulofe, englifche Krankheit, Rachitis 
und Keuchhu|ten zu beachten. Nötigenfalls follte audi eine Aus 
dehnung der Ferienkolonien auf die betreffenden Kleinkinder 
angeftrebt werden. 
b) Wartung ein- bis vierjähriger Kinder (Liege|tühle, Badegelegenheit). 
c) Fürforge für körperlich und geiftig abnorm veranlagte, nicht voll- 
finnige, imbecille, debile, neuro- und pfychopathifche Kleinkinder. 
Einführung von Perfonalbogen mit laufender Eintragung des Be 
fundes als Unterlage für fpätere fchulmäfjige Behandlung. 
II. Erziehung. Im Gegenfatz zu einer fogenannten Spielfchule i|t die 
geordnete Förderung der (eelifchen, geiftigen und praktifch tätigen
	        
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