8 11.
Tätigkeit der Vermittlungsstelle.
Die Vermittlungsstelle erteilt dem Anmeldenden
über die ihr übergebenen Schuldurkunden eine
Empfangsbescheinigung. Sie prüft die Anträge, be-
scheinigt die rechnerische Richtigkeit und die Überein-
stimmung der eingelieferten. Stücke mit dem Nummern-
verzeichnis. Die Vermittlungsstelle sammelt die An-
träge und stellt sie in besonderen Listen für die An-
meldungsstelle zusammen. Die Weiterleitung der An-
träge mit den Schuldurkunden nebst Erneuerungs- und
Zinsscheinen an die Anmeldungsstelle darf nur mit den
vorgesehenen Listen erfolgen. Für die Beifügung der
Schuldurkunden und der Verzeichnisse gelten die Vor-
schriften des 8 10 Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 entsprechend.
Die zu den einzelnen Anträgen gehörenden Sechuld-
urkunden sind bei der Ablieferung voneinander ge-
trennt zu halten, sofern auf Grund der angemeldeten
Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten
beantragt wird. Die Vermittlungsstelle hat in kurzen
Zwischenräumen die bei ihr vorliegende Anzahl der An-
träge mit dem ungefähren Gesamtnennwert mittels
eines vorgesehenen Formulars der zuständigen An-
meldungsstelle aufzugeben. Diese ruft die Anträge mit
den Schuldurkunden von den Vermittlungsstellen ihres
Bezirks unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Ein-
ganges der bei ihr erfolgten Anmeldung ab.
Die Anmeldungsstelle erteilt der Vermittlungsstelle
über die erhaltenen Schuldurkunden, nachdem sie diese
in bankmäßiger Weise geprüft hat. eine Empfangs-
bescheinigung.
Beantragt der Anmeldende auf Grund der ange-
meldeten Schuldurkunden die Gewährung von Aus-
losungsrechten, so übersendet die Anmeldungsstelle der
für den Anmeldenden zuständigen Anleihealtbesitzstelle
(S 30) eine Bescheinigung darüber, daß Nennbetrag
und Nummern der für den Antragsteller eingelieferten
Wertpapiere mit den Angaben der Anmeldung überein-
stimmen,
, 8 12.
Tag der Anmeldung.
Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die
Anmeldung der Anmeldungsstelle zugeht.
ZU