Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND  —  Bayern  (Finanzen).

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Rechtstiteln“  (worunter  ungefähr  8V2  Abfindung  der  Ansprüche ­
  des  Prinzen  Karl  auf  eine  ehemalige  Secundogeniturdotation,
welche  bereits  früher  mit  dem  Staatsgute  wieder  vereinigt  worden
war,  und  was  man  durch  Civilliste  und  die  Appanage  des  Prinzen
beseitigt  geglaubt  hatte).  So  ward  die  Staatsschuld  folgendermassen
berechnet  ;
1820  110  Mill.  1830  128  Mill.  1839  125%  Mill.

1825  111%  -  1831  132  -  1840  128
1820  122%  -  1834  131  -  1847  126
Seit  1847  erstand  eine  „neue  Schuld“,  nämlich  :
laut  Gesetz  vom  30.  Nov.  1847,  Arrosirungsanlehen,  4%  .  .  lO'/j  Mill.
12.  Mai  1848,  erstes  Subscriptions-Anlchen,  5  %  7
23.  Dec.  1849,  zweites  ditto  ....  7
22.  Mai  1850,  drittes  ditto  ....  7
30.  Juni  1850,  Eisenbahnanlelien,  5  %  .10
28.  Juli  1850,  Arrosirungs-(Deficit-)  Anl.,  4'/j  %  2*/*
31.  März  1852,  Anlehen,  4%  %  .  .  .  5
22.  Febr.  1855,  „Militäranlehen,“  (à  94%)  4%  %  6%

Allerdings  darf  nicht  übersehen  werden,  dass  die  beiden  ersten
Subscriptionsanlehen  beim  Beginne  des  Rechnungsjahres
auf  260,000  fl.  abgetragen  waren.  Die  neuzeitliche  Vermehrung  der
Schuld  wurde  keineswegs  ausschliesslich  durch  den  Eisenbahnbau,
sondern  nebst  diesem  zumeist  durch  den  Militäraufwand  veranlasst.
Die  „Grundrentenentschädigung“  wird  besonders  behandelt.  Zufolge  Gesetzes ­
  von  1848  übernahm  die  Staatscasse  hiefür  enorme  Leistungen,  wogegen ­
  sie  allerdings  bedeutende  (doch  nicht  ganz  entsprechende)  Activa
erwarb.  Nach  dem  Berichte  des  Commissars  der  Abgeordneten-Karamer
bei  der  Schuldentilgungsanstalt  hatte  die  gesammte  Staatsschuld  am
1.  October  1855  folgenden  Bestand;
1)  alte  Schuld  107’629,295  fl.  4)  Eisenbahnschuld  72’237,300  fl.
2)  neue  -  19’916,669  -  5)  Grundrentenschuld  102’755,225  -
3)  Militaranlehen  6’421,113  -  Zusammen  308’959,602~fl.
(Allerdings  besitzt  Bayern  verhältnissmässig  mehr  Domänen  etc.  als  Preussen;
im  Verhältniss  zu  diesem,  das  nur  248  Mill.  Thlr.  Schulden  hat,  ist  aber  Bayern
sehr  stark  mit  solchen  belastet;  ja  sogar  im  Vergleiche  zu  Oesterreich.)  —  Obige
8.  g.  „  Eisenbahnschuld  “  wurde  indess  nicht  vollständig  durch  Eisenbahnbauten
veranlasst,  sondern  es  wurden,  laut  der  ministeriellen  Kammervorlage,  davon
u.  a.  auch  verwendet:  1’200,000  fl.  für  die  Donaudampfschifffahrt,  1’003,628  fl.
für  den  Bau  des  „Industrieausstellungsgebäudes“  und  191,241  fl.  für  Deficitdeckung ­
  bei  jener  Industrieausstellung  (indem  die  Gesammteinnahmen  nur  69,285  fl.
betragen  hatten),  —  Verwendungen  ohne  vorgängige  Genehmigung  der  Kammern*).

*)  Es  verdient  Anerkennung,  dass  sich  das  bayerische  Staatsrechnungswesen
in  der  ausgezeichnetsten  formalen  Ordnung  befindet.  Allein  selbst  dabei  sind
Irrthümer  möglich,  wie  der  von  dem  Abgeordneten  Langguth  in  seinem  unterm
15.  Dec.  1855  erstatteten  Berichte  über  die  Militärrechnungen  (S.  5)  mitgetheilte.
Der  gedachte  Referent  bemerkte  nämlich,  dass  das  Militärinventar  von  18*2/5,
gegenüber  jenem  von  IS'^Vso  bedeutende  Werthminderung  ergab.  Er  erhielt
den  Aufschluss  :  Es  sei  dies  ein  Irrthum,  „weil  in  der  Nachweisung  über  den
Vermögensstand  mit  Schluss  des  Jahres  18^%Q  bei  Cap.  V.  §.  2  in  Folge  eines
erst  jetzt  entdeckten  irrigen  Seitenübertrags  in  dem  betr.  Hauptbuche  die  Summe
von  5’498,782  fl.  44  kr.  1  hl.  statt  der  richtigen  zu  3’498,782  fl.  44  kr.  1  hl.,
sohin  um  2  Millionen  zu  viel  in  Ansatz  gekommen  war.“  Es  möge  dies  mit
            
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