Gewerkschaften, welche für ihre Mitglieder den Staatsbeitrag anspre—
chhen, diesen ein Rechtsanspruch auf die Arbeitslosenunterstützung ein—
zuräumen sein.
Durch dieses Gesetz werden den Gewerkschaften wichtige Auf—
gaben übertragen, indem sie im Sinne desselben, nach 8 8, den
Staatsbeitrag dem Arbeitslosen gleichzeitig mit der eigenen Arbeits—
losenunterstüßzung auszahlen auf Rechnung des Staatsschatzes; nach
z3 muß jedoch der Arbeitslose Anspruch auf die gewerkschaftliche
Arbeitslosenunterstützung besitzen. Den Gewerkschaften werden auch
in anderen Gesetzen Aufgaben übertragen, welche eine wichtige Mit—
wirkung bei der staatlichen bzw. öffentlichen Verwaltung darstellen.
So sind nach 8 11 des Sozialversicherungsgesetzes ex 1924 durch die
üolitischen Behörden zweiter Instanz die Werte der Naturalbezüge
durch Kundmachung bis Ende jedes Jahres verbindlich zu bestimmen
nach Anhörung von Vertrauensmännern der Versicherlen und der
Arbeitgeber, insbesondere der Vertreter der Gewerkschaftszentralen.
Die Arbeiterberufsvereine haben sich am frühesten und am
neisten, und zwar von politischen Einflüssen unabhängig in Großz—
hritannien entwickelt unier dem Namen Trade Unions. Die Einfüh—
rung der Koalitionsfreiheit im Jahre 1824 förderte mächtig die Ent—
wicklung dieser Organisationen, es kam zu mancherlei Störungen in
der Enlwicklung, so durch die „Chartistenbewegung“ in den dreißiger
und vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, endlich setzte sich der
Gedanke der beruflichen Zusammenfassung der Arbeiter zu großen
Verbänden, wie dies zuerst bei den Maschinenbauern im Jahre 1851
berwirklicht wurde, mit Erfolg durch. Im Jahre 1869 erfloß ein
provisorisches Gesetz zum Schutze des bis dahin ungeschützten Ver—
nogens der Gewerkvereine gegen Diebstahl und Unterschlagung und
im Jahre 1871 kam es zur gesetzlichen Anerkennung der Gewerk⸗
hereme durch den Trade-Unions-Act. Im Jahre 1899 entstand die
straff organisierte General Federation of Trade Unions, die Zentral⸗
organisation der englischen Gewerkvereine. Nach England ist die ge—
werkschaftliche Entwickkung in den Vereinigten Staaten von Nord—
amerita am meisten fortgeschritten; Deutschland steht bezüglich der
gewerkschaftlichen Entwicklung an dritter Stelle, es übte auf die Ent—
wicklung in Veutschland das englische Vorbild den größten Einfluß
aus. Die ersten deutschen Vereine in dieser Richtung waren der Tabak—
arbeilerpberein, begründet im Jahre 1865 und der Verband der
deutschen Buchdrucker, begründet 1866.
Statistik der Arbeitnehmergewerkschaften, in
der sechossobakischen Republik, nach dem Stande vom 31. Dezember
1926 (nach einer Veröffentlichung in den Mitteilungen des Statisti—⸗
schen Statsamtes der ess. Republik, Jahrgang 1927, Nr. 70-79).
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